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Verfahren zu Auskunftsersuchen von Bürger:innen hinsichtlich durchgeführter Impfungen (23.02.2023)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Bis zum 31.12.2022 konnten Bürger:innen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Dieser Service wurde auch von Bürger:innen genutzt, welche ihren Impfausweis verloren hatten, um anhand der COVID-Zertifikate die Impfungen in ein neues Impfbuch eintragen zu lassen.
Die Impfhotline des Landes war bei einem externen Dienstleister angesiedelt, der auch die für die Ersatznachweise erforderlichen Datenbankauswertungen durchgeführt hat. Mit der Beendigung
der Impftätigkeit steht diese Impfhotline nicht mehr zur Verfügung. Daher übernimmt übergangsweise das Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen. Hierfür erheben wir von Anfragenden voraussichtlich Verwaltungskosten i. S. d. AllGO in Höhe von ca. 50 €.

Die Anforderungen der Bürger:innen können an das Funktionspostfach krims.zentrale@ms.niedersachsen.de gerichtet werden.

Mit der Anforderung sollen von den Bürger:innen folgende Angaben gemacht werden:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
  • falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)

Die Auskunftsersuchen sollen nur dann an das Ministerium gerichtet werden, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes.

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