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Erstellung eines Managementplanes für die EU-Vogelschutzgebiete 25 "Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich" und 26 "Drawehn" (27.02.2023)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 024/2023)

Foto (Hans-Jürgen Kelm): BraunkehlchenNiedersachsen ist europarechtlich verpflichtet, die gemäß  FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie europarechtlich geschützten Lebensraumtypen und Arten durch geeignete Maßnahmen auf Dauer zu schützen. Bezogen auf die einzelnen Natura 2000-Gebiete werden hierzu sogenannte „Managementpläne“ aufgestellt. Um dieser Verpflichtung auch für die hiesigen EU-Vogelschutzgebiete 25 "Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich" und 26 "Drawehn" nachzukommen, hat das Land Niedersachsen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Erstellung eines Managementplanes in Kooperation mit dem Landkreis Uelzen Fördermittel bewilligt. Mit der Erstellung dieses Managementplanes hat die Kreisverwaltung Lüchow am 07.12.2022  das Planungsbüro Lamprecht&Wellmann PartG mbH aus Uelzen beauftragt, das nach europaweiter Ausschreibung den Zuschlag erhielt.

Die Natura 2000-Maßnahmenplanung in Niedersachsen ist eine gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes. Als Grundlage der Managementplanung dient die Erfassung und Bewertung der spezifischen Arten, ihres Erhaltungszustandes sowie bestehender Beeinträchtigungen und Gefährdungen in den Vogelschutzgebieten. In einem ersten Schritt wurden hierzu bereits durch die niedersächsische Vogelschutzwarte Daten zu den betreffenden Vogelarten in den Gebieten erhoben. Neben anderen handelt es sich hierbei insbesondere um den vom Aussterben bedrohten Ortolan und die Heidelerche. Auf Grundlage dieser Daten erfolgt nun die Entwicklung von fachlich begründeten Managementmaßnahmen.
Die Kulisse der genannten EU-Vogelschutzgebiete kann auf der digitalen Umweltkarte des Landes Niedersachsen eingesehen werden.

Für das Projekt ist ein Zeitraum von zwei Jahren gesetzt, so dass der Managementplan voraussichtlich zum Jahresende 2024 abgestimmt vorliegt. Die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg beabsichtigen dabei eine aktive Beteiligung der betroffenen Flächeneigentümer, Bewirtschafter, Gemeinden, Interessenvertretungen und Fachbehörden. Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Information der politischen Fachgremien der beiden Landkreise und der Öffentlichkeit. Zudem wird auf Gemeindeebene voraussichtlich ab Oktober 2023 zu Arbeitskreisen eingeladen werden. Eine aktive Begleitung der Planung aller Betroffener, ein "sich Einbringen" und auch konstruktive Kritiken sind dabei ausdrücklich erwünscht! Die Umsetzung der so abgestimmten Maßnahmen erfolgt dann auf Grundlage des fertig gestellten Managementplans zukünftig sukzessiv durch die zuständigen Naturschutzbehörden.

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