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Private Vorhaben zur Dorfentwicklung anmelden (03.03.2023)
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Dorfentwicklung Baumaßnahmen an ihrem Eigentum durchführen möchten, können sich für Beratungstermine noch bis zum 05.05.2023 anmelden. Voraussetzung ist, dass bereits konkrete Vorhaben geplant sind und die Absicht besteht, einen Förderantrag zum 30.09.2023 (Stichtag) zu stellen. Anmeldungen können ausschließlich von den Grundstückseigentümern in der „Dorfregion Lüchow“ eingereicht werden. Dazu gehören die Orte Bausen, Bussau, Diahren, Dolgow, Ganse, Granstedt, Gühlitz, Güstritz, Jabel, Klennow, Köhlen, Kremlin, Lensian, Lübeln, Mammoißel, Prießeck, Püggen, Satemin und Schreyahn.

Im Rahmen der Dorfentwicklung ist auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsens in der künftigen Fassung in der „Dorfregion Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ grundsätzlich eine Förderung von Umnutzungs-, Revitalisierung- oder Gestaltungsvorhaben an ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden oder Hofflächen möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Förderung ist auf Höchstbeträge gedeckelt und beträgt für Privatpersonen 40 % der Nettoausgaben. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 € werden nicht gefördert.

Wer sich anmelden möchte, nutzt dafür das Formular „unverbindliche Voranfrage“, das auf der Homepage der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum download bereit steht und per Mail bei selina.gaefers@luechow-wendland.de oder telefonisch unter 05841/126-612 angefordert werden kann. An der Ortsbegehung nehmen Vertreter und Vertreterinnen der Förderbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg), der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), vom Planungsbüro Warnecke und von der Denkmalpflege des Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie vom Institut for Heritage Management aus Cottbus teil. Mit den Fachleuten kann direkt an der Immobilie besprochen werden, was zu beachten ist, wenn man in die Erhaltung und Gestaltung oder Umnutzung von ortsbildprägender, landschaftstypischer Bausubstanz investieren will. Die Kommission wird sich dann vor Ort ansehen, ob ein Vorhaben, z.B. der Austausch oder die Aufarbeitung von Fenstern, im Rahmen des Förderprogrammes förderfähig ist. Die Ortsbegehungen werden am 30.05.2023 und 31.05.2023 tagsüber stattfinden. Den konkreten Termin teilt das Amt für regionale Landesentwicklung persönlich mit.

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