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Osterfeuer im Landkreis Lüchow-Dannenberg (29.03.2023)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 044/2023)

Symbolfoto OsterfeuerOsterfeuer sind in vielen Orten Lüchow-Dannenbergs eine feste Tradition, meist organisieren Dorfgemeinschaften, Feuerwehren oder Vereine das abendliche Beisammensein am Feuer. In der kommenden Woche werden wieder zahlreiche Feuer im Wendland entfacht.

Häufig werden die benötigten Brenn-Materialien schon früh zusammengetragen. „Damit die Osterfeuer nicht zu Todesfallen für Kleintiere werden, sollte das Brenn-Material frühestens sieben Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen und am besten erst am Tag des Osterfeuers auf die angedachte Feuerstelle aufgeschichtet werden“ empfiehlt Dorothée Rößler, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde. Dadurch haben die Tiere während des Umschichtens die Möglichkeit den bisher sicheren Rückzugsort zu verlassen. Um Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden, sollten Holzhaufen, die bereits errichtet wurden, „mehrmals umgeschichtet werden“, fügt Dorothee Rößler hinzu. Einige Haufen wurden bereits vor Wochen und Monaten errichtet.

Aus Sicherheitsgründen sollten Osterfeuer immer mit reichlich Abstand zu Wäldern, Buschwerk und Strohdachhäusern aufgeschichtet werden. Löschgeräte sollten in ausreichender Zahl vor Ort vorhanden sein. In naturschutzrechtlich geschützten Bereichen sind Osterfeuer verboten. Das Abbrennen der Feuer ist zudem nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.

Wichtig für die Organisatoren ist insbesondere, dass öffentliche Osterfeuer vorab bei der Gemeinde oder Samtgemeinde angemeldet werden müssen. Es wird dringend geraten, sich rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde oder Samtgemeinde über die Regularien, erlaubte Abbrennzeiten und Brenn-Materialien, die Anmeldepflichten und die notwendigen Vorsorgemaßnahmen (wie z.B. eine Brandwache) eines Osterfeuers zu informieren. Die Ausrichter des Osterfeuers sind auch für die Sicherheit beim Abbrennen verantwortlich.

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