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Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr (04.04.2023)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 051/2023)

Foto (D. Drazewski): Landwirtschaftliche FlächeFür Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg die zuständige Genehmigungsbehörde.

Grundsätzlich haben Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Vorrang beim Kauf und bei der Pacht von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Beabsichtigt eine berufsfremde Person solche Flächen zu erwerben oder zu pachten, ist von der Genehmigungsbehörde zu kontrollieren, ob möglicherweise ein Land- oder Forstwirtschaftlicher Betrieb die Flächen erwerben oder pachten möchte. „Das entsprechende Gesetz dient dem Schutz der Landwirtschaft vor dem Ausverkauf des Bodens und damit zur Erhaltung der Agrarstruktur in unserem Landkreis“, sagt Simon Schermuly, Erster Kreisrat in Lüchow-Dannenberg.

Dies geschieht bisher über eine schriftliche, sogenannte „Ausschreibung“ der Flächen. Leider konnten so nicht immer alle potentiell Interessierten erreicht werden. Zukünftig wird daher die Ausschreibung von Flächen über die Homepage des Landkreises erfolgen.
Dort können sich Vorkaufsberechtigte über Gemarkung, Größe, Nutzungsart und Fristablauf ausgeschriebener Flächen informieren. Nähere Informationen zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, mögliche Ausschreibungen und den Termin der nächsten Grundstücksverkehrsausschusssitzung finden Sie auf der Homepage des Landkreises www.luechow-dannenberg.de/Grundstuecksverkehr

Die Kreisverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Abschluss von Pachtverträgen, mit denen landwirtschaftliche Flächen mit einer Größe ab 0,5 ha verpachtet werden, nach § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes beim Landkreis anzuzeigen sind.   

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