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Unbekannte Bohrschlammgruben sollen erfasst werden (01.11.2023)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 186/2023)

Im Zusammenhang mit verschiedenen, älteren Tiefbohrungen zur Erdöl- und Erdgasaufsuchung hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Ingenieurbüro beauftragt, diese zu erfassen. Grundlage sind Luftbilder und Bohrdaten des Landes, die Hinweise auf entsprechende Bohrschlammgruben geben können. Bislang hat das Büro rund 170 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Umfeld ehemaliger Bohrungen angeschrieben, um diese um Unterstützung bei der Recherche zu bitten. Es geht dabei um weitere Informationen über die historischen Bohrungen oder Zeitzeugenberichte. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bittet in diesem Zusammenhang die angeschriebenen Personen ebenfalls um ihre Mithilfe.

Erdöl und Erdgas Förderung
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) informiert auf seiner Homepage über die historischen Zusammenhänge: In Niedersachsen werden Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) seit den 1850er Jahren gefördert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen genutzt. Bis in die 1960er Jahre war es gängige Praxis, neben jeder Tiefbohrung eine kleine „Schlammgrube“ anzulegen, sofern die Rückstände nicht sofort verwertet wurden. Später wurden Bohrrückstände mehrerer Bohrungen in einer zentralen Bohrschlammgrube abgelagert. Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, sodass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben wurden seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt. (Quelle: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/altlasten/bohr_und_oelschlammgruben/titel-129705.html

Grundwasser und Boden schützen
Im November sollen erste Grundstücke mit möglichen Bohrschlammgruben im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Augenschein genommen werden. Es geht dabei auch um eine Analyse möglicher Gefahren. Wer die Altlasten verursacht hat, ist grundsätzlich für die Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung verantwortlich. Das Bundes-Bodenschutzgesetz regelt hierzu Einzelheiten (BBodSchG § 4). Seit 2014 werden niedersachsenweit ehemalige Schlammgruben gesucht. Derzeit stehen 38 Schlammgruben in Niedersachsen unter der Aufsicht des LBEG. Ein Teil dieser stillgelegten Schlammgruben wurde zurückgebaut. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg werden zwei Bohrschlammgruben im Bereich Wustrow vom LBEG regelmäßig überwacht.

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