Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 20, per Mail: 20.Finanzen@luechow-dannenberg.de, oder nach Terminabsprache unter Tel: 05841/120-238 persönlich eingereicht werden.
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung unter FAQ: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html
Formulare
Förderrichtlinie des Landes
Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Privathaushalte
Anlage „Abtretungserklärung“