Vor der Senioreneinrichtung an der Königsberger Straße in Lüchow gilt ab sofort Tempo 30 und Fahrräder dürfen dort nicht mehr überholt werden. Durch die Straßenführung ist der Bereich an der Brücke unübersichtlich und schmal, damit kann ein ausreichender Seitenabstand beim Überholen von Fahrradfahrern so nicht eingehalten werden. Das führt dazu, dass es beim Einfädeln (nach dem Überholvorgang) zu knappen Platzverhältnissen kommen kann.
Gemäß der StVO können vor sensiblen innerörtlichen Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen angeordnet werden. Die Königsberger Str. ist eine Kreisstraße (K45). Zu sensiblen Einrichtungen zählen etwa Kindergärten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser.