Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Antworten auf die häufigsten Fragen von Bürgern zum Thema Restmüllbehälter (06.02.2019)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (LK 15/2019)

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die wichtigsten Fragen zum Thema rund um die Restmüllbehälter zusammengetragen, um ihnen weiterzuhelfen. Das Abmelden, die Ummeldung oder aber der Austausch eines Restmüllbehälters sind nur einige Stichpunkte, die wir für sie beantwortet haben.

  1. Wie teile ich eine Änderung der Bankverbindung mit?

Eine neue Bankverbindung muss (formlos) schriftlich mitgeteilt werden. Ein Anruf reicht nicht aus. Ein entsprechender Vordruck kann auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden.

  1. Kann ich einen Restmüllbehälter direkt auf meinen Mieter anmelden?

Eine Anmeldung direkt auf Mieter ist nicht möglich, da Abfallgebühren grundstücksbezogene Forderungen ähnlich der Grundsteuern sind.

  1. Kann der Abfallgebührenbescheid direkt an einen Mieter versendet werden?

Abfallgebührenbescheide dürfen nur an Grundstückseigentümer versendet werden (s. Frage 2).

  1. Was muss ich tun, wenn mein Restabfallbehälter zu klein/groß ist?

Für jede im Haushalt lebende Person ist ein Restmüllvolumen von mind. 20 Litern erforderlich.

Wenn ein Restabfallbehälter zu klein/groß ist, können Grundstückseigentümer zu den allgemeinen Sprechzeiten diesen beim Betriebshof des Landkreises Lüchow-Dannenberg, Altmarkstr. 9, 29439 Lüchow (Wendland) austauschen. Wenn der Austausch durch einen Mieter durchgeführt werden soll, benötigt dieser eine (formlose) schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers. Ein entsprechender Vordruck kann auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden.

 

  1. Was ist, wenn ich einen Austausch nicht durchführen kann (z.B. Auto zu klein)?

Sollte ein Austausch des Restabfallbehälters persönlich nicht möglich sein, kann der Austausch durch einen Müllwerker durchgeführt werden. Hierzu reicht ein Anruf (05841/ 95112 oder 95117) des Grundstückseigentümers aus. Ein Austausch ist pro Kalenderjahr und Grundstück kostenlos und dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

  1. Was passiert mit meinem Restabfallbehälter, wenn ich mein Haus verkauft habe?

Wird ein Haus verkauft, kann mit der/m neuen Eigentümer/in die Übernahme der Gebührenveranlagung vereinbart werden. Hierzu benötigt die Gebührenveranlagung des Fachdienstes Abfallwirtschaft eine schriftliche Mitteilung, welches Grundstück zu wann an wen verkauft wurde sowie eine Kopie der ersten Seite des Kaufvertrages. Nach Eingang dieser Mitteilung wird die Abfallgebührenveranlagung entsprechend umgemeldet. Wichtig: Bei einer Ummeldung können nur ganze Monate abgerechnet werden.

Wird keine Übernahme vereinbart, muss der Restabfallbehälter abmeldet werden.

  1. Wie kann ich einen Restabfallbehälter abmelden?

Eine Abmeldung eines Restabfallbehälters kann vom Grundstückseigentümer nur erfolgen, wenn dieser beim Betriebshof des Landkreises Lüchow-Dannenberg, Altmarkstr. 9, 29439 Lüchow (Wendland) abgegeben wurde und das Grundstück unbewohnt ist. Sollte ein Bringen des Restabfallbehälters nicht möglich sein, kann dieser nach Absprache, durch einen Müllwerker abgeholt werden (s. Frage 5).

  1. Gibt es verschließbare Restabfallbehälter?

Der Fachdienst Abfallwirtschaft bietet Restabfallbehälter mit sogenannten Schwerkraftschlössern an. Für den Einbau eines solchen Schlosses werden einmalig 25,- Euro fällig. Bitte solche Behälter vorab telefonisch „bestellen“, da die Restmüllbehälter nur auf Anfrage mit Schlössern ausgestattet werden.

  1. Wie rechne ich die Abfallgebühren ab, wenn ich unterjährig einen Mieterwechsel hatte?

Bei der Gebührenveranlagung kann z.B. die Leerungsanzahl für einen bestimmten Zeitraum erfragt oder um Erstellung einer Zwischenabrechnung gebeten werden. Hierzu reicht ein Anruf (05841-95112 oder 95117) nach dem Mieterwechsel aus.

      10.)Kann ich mir mit meinen Nachbarn einen Restabfallbehälter teilen?

Eine gemeinschaftliche Nutzung ist möglich, sofern sich die Grundstücke in unmittelbarer Nähe (benachbarte Grundstücke) befinden und für jede Person, die unter der entsprechenden Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, ein Restmüllvolumen von 20 Litern vorgehalten wird. Die Bildung einer Abfallgemeinschaft ist beim Fachdienst Abfallwirtschaft schriftlich zu beantragen. Ein entsprechender Vordruck kann auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden.

Weitere Informationen können in der Abfallbroschüre und auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden.


Bild: Landkreis Lüchow-Dannenberg

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?