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Aus dem Nest gefallen? Die untere Naturschutzbehörde gibt Tipps zum Umgang mit Jungvögeln (26.06.2019)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (LK 77/2019)

Wer einen aus dem Nest gefallenen Jungvogel findet, verspürt meist den Impuls, helfen zu wollen. Viele wissen allerdings nicht, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält. Aus diesem Grund kommt es nicht selten zu Fehlern im Umgang mit Jungvögeln.

Meistens sind diese Jungvögel laut unterer Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg jedoch nicht hilflos. Bei den sogenannten „Ästlingen“ könne es passieren, dass ein Ast bei Flugübungen verfehlt wurde und der Jungvogel dann auf dem Boden lande. Auch dann würden die Jungvögel jedoch weiterhin von den Altvögeln versorgt. Deshalb gelte der Grundsatz: Hände weg von den Jungvögeln und nicht vorschnell handeln!

Menschliche Hilfe benötigen nur aus dem Nest gefallene unbefiederte Jungvögel, die wieder ins Nest zurückgesetzt werden sollten. Der menschliche Geruch wird von den Altvögeln nicht wahrgenommen, sodass hilfsbedürftige Jungvögel ruhig angefasst werden können.

Verlassene Jungvögel, die nach einer längeren Beobachtungszeit von etwa zwei bis drei Stunden nicht versorgt wurden, oder verletzte Vogeljunge dürfen in Obhut genommen werden.

Weitere Tipps und Hintergrundinformationen zu diesem Thema finden sich auf der Homepage des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter der Adresse www.luechow-dannenberg.de unter den Menüpunkten „Bauen, Wohnen & Umwelt“ und „Natur- und Landschaftsschutz“. Dort ist ein entsprechender Informationsflyer mit dem Titel „Jungvögel“ eingestellt.

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