Wer aus dem Ausland kommend nach Niedersachsen einreist, unterliegt nach einer Landesverordnung vom 9. April 2020 besonderen Regelungen: Diese Personen müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Sie sind außerdem verpflichtet, sich unverzüglich bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und keine covid-19-typischen Krankheitssymptome zeigen.
Ausnahmen gelten – sofern keine Krankheitssymptome vorliegen – unter anderem für Personen, die berufsbedingt Waren und Güter transportieren, für das Personal von Verkehrsunternehmen und auch für Berufspendler, die unaufschiebbar nur für einen oder wenige Tage nach Niedersachsen ein- oder ausreisen. Ausgenommen sind zudem Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, Angehörige der Feuerwehr, des Rettungswesens und des Katastrophenschutzes sowie Beschäftigte des Justiz- und Maßregelvollzugs und des Polizeivollzugsdienstes wie auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags und der Landes-Parlamente.
Die Verordnung steht auf den Internetseiten des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen zur Verfügung.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.
Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/coronavirus.