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Landrat Jürgen Schulz äußert tiefe Sorgen zur Kulturellen Landpartie (11.05.2020)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 166/2020)

Die Kulturelle Landpartie findet im Landkreis Lüchow-Dannenberg seit 30 Jahren statt. Was sich aus den Wurzeln des Gorleben-Widerstandes entwickelte, ist in den letzten Jahren zwischen Himmelfahrt und Pfingsten zu einem touristischen Großereignis geworden mit zehntausenden von Besuchern. Sofern genehmigungspflichtige Tatbestände mit den Angeboten, Veranstaltungen u. ä. verbunden waren, wurden diese beispielsweise hinsichtlich gastronomischer Angebote, erteilt, oder für den kurzen Zeitraum von ca. 12 Tagen geduldet.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die offizielle Kulturelle Landpartie von den Sprechern frühzeitig und verantwortungsvoll abgesagt. Eine Reihe von Anfragen und erkennbaren Aktivitäten lassen aber vermuten, dass ein Teil von Einzelausrichtern nicht gewillt ist, sich an diese Absage zu halten. Hofveranstaltungen sind offenbar in Vorbereitung.

Dazu äußert sich Landrat Jürgen Schulz:

„Die Corona-Sperranordnungen gelten nach wie vor. Einzelne derzeitige Lockerungen sind lediglich Öffnungen als Ausnahme. Für angedachte Einzelausstellungen auf einem Hof bedeutet das, dass in den Räumen 10 Quadratmeter Verkehrsfläche pro Besucher bestehen müssen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten und analog zum Betreten von Handelsgeschäften besteht die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu kommt ein zwingendes Hygiene-Konzept, insbesondere für Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten. Gastronomische Angebote bei diesen Gelegenheiten sind vollkommen unzulässig. Die Öffnungen der aktuellen Verordnung gelten nur für die bestehende genehmigte Gastronomie.

Mehrere derartige Einzelangebote in einer Dorflage ergeben schnell den Charakter von Dorf- oder Straßenfesten, die nach dem bisherigen Stand der Corona-Regelungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt sind. Bleiben zu guter letzt die Campinglätze auf Wiesen und Freiflächen. Neben der schon bisherigen Fragwürdigkeit aus baurechtlichen oder naturschutzrechtlichen Gründen kommt in diesem Jahr hinzu, dass mangelnde Hygienemöglichkeiten und  - Konzepte das relativ ungeordnete Campen in der freien Landschaft verbieten.“

„Es tut mir schrecklich leid“, so Landrat Jürgen Schulz weiter, „von der bisher liebgewonnenen Kulturellen Landpartie werden in diesem Jahr bestenfalls Einzelfragmente möglich sein und auch die nur mit Rahmenbedingungen, die keine Freude aufkommen lassen. Mein Appell richtet sich deshalb an alle potentiellen Veranstalter und Besucher: Akzeptiert  diese Situation – so schwer es uns auch allen fällt. Lasst alle Scheunen und Wiesenpforten geschlossen und bleibt alle zu Hause. Veranstaltungen und auch nur Einzelangebote landpartieähnlicher Art können in diesem Jahr nicht stattfinden!“

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