Wer aus dem Ausland nach Niedersachsen einreist, unterliegt möglicherweise auch weiterhin einer zweiwöchigen Quarantänepflicht. Dies gilt – so regelt es Paragraf 5 der am Montag (8. Juni 2020) in Kraft getretenen niedersächsischen Landesverordnung – für Einreisende aus Ländern, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Aktuell trifft dies im europäischen Raum nur auf Schweden zu.
Wer aus einem solchen Land einreist, hat sich ohne Umwege in seine Wohnung oder den „Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig abzusondern. Kontakt ist in dieser Zeit nur zu Menschen erlaubt, die im eigenen Haushalt leben. Reiserückkehrer haben dem zuständigen Gesundheitsamt ihre Einreise zu melden. Bei eventuell auftretenden Covid19-Symptomen sind sie außerdem verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich darüber zu informieren.
Ob die Obergrenze von 50 Fällen je 100.000 Einwohner überschritten ist, veröffentlicht das Robert Koch-Institut nach statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC).
Es obliegt den Einreisenden sich darüber zu informieren, wie sich das Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem sie kommen, sich während der zurückliegenden sieben Tage entwickelt hat. Das Robert-Koch-Institut stellt hierfür eine Online-Karte zur Verfügung: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über die aktuelle Situation unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.