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Starke Kinder kennen ihre Rechte – Familienservicebüro war in Clenzer Schule zu Gast (10.07.2020)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 204/2020)

Ein Apfel, eine Gehhilfe, ein Tagebuch, ein Beutel mit schweren Steinen, eine Flasche mit sauberem, eine Schale mit schmutzigem Wasser: Insgesamt zehn Gegenstände liegen in der Mitte eines Stuhlkreises in der zweiten Klasse der Astrid-Lindgren-Südkreisschule in Clenze. „Jeder dieser Gegenstände steht für ein Kinderrecht“, erklärt Susan Fuhrmann vom Familienservicebüro der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg, „könnt Ihr erraten, für welches?“

 In kleinen Gruppen lernten die Clenzer Schülerinnen und Schüler (hier mit der Schulsozialarbeiterin Marion Schwarz), dass sie – wie alle Kinder auf der ganzen Welt – besondere Rechte haben, beispielsweise das Recht auf einen Namen und das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Foto: Susan Fuhrmann.Die Fachkraft für Kinderschutz war kürzlich mit Unterstützung einer Praktikantin in der Schule zu Gast, um den Schülerinnen und Schülern spielerisch das Thema Kinderrechte nahe zu bringen. „Wir wollen Kinder ermutigen, sich Hilfe zu holen, wenn sie in Not sind, wenn sie beispielsweise Gewalt erfahren“, sagt Susan Fuhrmann, „dafür müssen sie aber wissen, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen, dass sie ureigene Rechte haben.“

Gibt es ein Recht auf Gummibären? Ein Recht darauf, keine Hausaufgaben machen zu müssen? Spielerisch lernten insgesamt rund 40 Kinder in etwa 90-minütigen Unterrichtseinheiten die zehn zentralen Kinderrechte kennen. Und sie erfuhren, an wen Kinder und Eltern sich wenden können, wenn sie Kummer haben. Welche Rolle spielt das Jugendamt dabei? Susann Fuhrmann erklärte den Kindern: „Wir wollen, dass es allen Kindern gut geht, dass ihre Rechte gewahrt werden. Darum unterstützen wir Familien, die Sorgen haben. Manchmal rufen uns auch LehrerInnen an und bitten uns um Rat, weil ihnen vielleicht aufgefallen ist, dass ein Kind zuhause Kummer hat.“ „Kommst Du dann mit Blaulicht zu den Familien?“ will ein Schüler wissen. „Nein“, sagt Susan Fuhrmann, „aber wir überlegen gemeinsam mit der Lehrerin oder dem Lehrer, wie man dem Kind und der Familie schnell helfen kann.“

Von ersten Erfolgen des Kinderrechte-Projekts erfuhr Susann Fuhrmann schon wenige Tage später. Eine Mutter berichtete ihr, dass ihr Kind sie nicht ohne weiteres in sein Zimmer lassen wollte. „Ich habe ein Recht auf Privatsphäre“, erfuhr die erstaunte Mutter von ihrem Kind. Und auch die Lehrerin der Klasse Nadja Stoye erzählte, wie sie einem Schüler sagte: „Du bist so gut in Mathe, du machst nächstes Jahr bei der Matheolympiade mit, ich frag dich gar nicht erst.“ Die selbstbewusste Antwort des Grundschulkindes: „Ich habe aber ein Recht auf Beteiligung!“

LehrerInnen, die eigene Kinderrechte-Projekte durchführen möchten, steht Susan Fuhrmann gerne mit fachlichem Rat zur Seite und stellt Material für verschiedene Altersgruppen zur Verfügung: Tel.: 05841 / 120-349, E-Mail: kinderschutz@luechow-dannenberg.de.

Kinder haben Rechte – die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 legt Standards zum Schutz von Kindern weltweit fest. Die zehn wichtigsten Rechte lauten:

  1. Recht auf einen Namen
  2. Recht auf Gesundheit und eine saubere Umwelt
  3. Recht auf Bildung
  4. Recht auf Spiel und Freizeit
  5. Recht auf Information und Beteiligung
  6. Recht auf Schutz vor Gewalt und Privatsphäre
  7. Recht auf Eltern
  8. Recht auf Schutz vor Ausbeutung
  9. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  10. Besondere Rechte bei Behinderung
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