Der Advent ist eigentlich die Zeit der Vorfreude und der guten Nachrichten. In diesem Jahr ist bekanntlich vieles anders: „Statt zusammenzurücken müssen wir weiterhin Abstand wahren“, sagt Landrat Jürgen Schulz, „das ist hart, in dieser Jahreszeit vielleicht noch mehr als im Frühjahr.“ Der Shutdown der letzten Wochen wird bundesweit bis in den Januar 2021 hinein verlängert. Aber Schulz zeigt sich zuversichtlich: „Ob bei den Hochwassern der Elbe oder in der Auseinandersetzung um Gorleben: Wir haben in Lüchow-Dannenberg schon mehr als einmal unseren Zusammenhalt und unseren langen Atem bewiesen. Das ist auch jetzt wieder gefragt.“
Die Kontaktbeschränkungen der letzten Wochen zeigen Wirkung, aber es reicht noch nicht – darin waren sich die Bundeskanzlerin und die Länderchefinnen und -chefs bei ihrer Videokonferenz in der vergangenen Woche einig. Das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen sei zwar ausgebremst, die Zahlen stagnierten vielerorts aber auf einem viel zu hohen Niveau. „Auch in Lüchow-Dannenberg zieht die Dynamik nach einer zwischenzeitlich etwas ruhigeren Phase seit Kurzem wieder an“, mahnt Schulz. Seit Sonntag steht die Inzidenz-Ampel des Landes auch für Lüchow-Dannenberg wieder auf „Rot“.
Bundesweit gilt der Shutdown bis in den Januar 2021 hinein, teils werden die Regeln noch verschärft. Über Weihnachten und Silvester sollen allerdings etwas mildere Regeln gelten. Die Niedersächsische Corona-Verordnung, die am Dienstag, den 1. Dezember 2020 in Kraft tritt, regelt die Details (hier kann man sie herunterladen).
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
Kontakte sollten zum Schutz der eigenen Gesundheit und insbesondere zum Schutz vor einer ungehinderten und möglicherweise unbemerkten Ausbreitung des Corona-Virus auch weiterhin auf das absolut nötige Minimum reduziert bleiben.
Neu ist, dass ab 1. Dezember öffentlich wie privat maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen, es sei denn, es sind enge Angehörige. Die Gesamtanzahl von maximal fünf Personen bleibt allerdings auch bei Angehörigen bestehen. Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt. Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2020 sind Treffen von bis zu zehn Personen möglich.
Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden ausgeweitet: Mund und Nase sind nun fast überall zu bedecken, nicht nur in geschlossenen Räumen wie Supermärkten, Behörden und anderen Einrichtungen des „Besuchs- und Kundenverkehrs“, sondern auch in den Eingangsbereichen und auf den Parkplätzen dieser Einrichtungen sowie unter freiem Himmel überall dort, wo Menschen enger und länger als nur vorübergehend aufeinander treffen. Für Lüchow-Dannenberg wird es keine Allgemeinverfügung geben, die die entsprechenden Orte unter freiem Himmel konkret benennt. Diese Regelungen gelten unabhängig von dem Inzidenzwert, also der Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner.
Die Schulen bleiben offen. Treten in einer Region innerhalb von sieben Tagen allerdings mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf, findet der Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse für mindestens 14 Tage in geteilten Lerngruppen statt. Auch die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Sie gilt dann für alle Schülerinnen und Schüler, auch in den Grundschulen.
Geschlossen bleiben bis zum 20. Dezember 2020 Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Rat und Hilfe zur aktuellen Verordnung bietet die „Corona-Hotline“ des Landes Niedersachsen unter 0511 / 120 6000 (Mo. bis Fr. 8 bis 19 Uhr, Sa., So. und an Feiertagen 10-17 Uhr).
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.
Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.