Die ergänzende Laboruntersuchung einer positiven PCR-Probe auf eine Virusvariante (Mutationsanalyse per VOC-PCR) ergab die Virusvariante B.1.1.7 (Mutation aus Großbritannien). Die betroffene Person aus dem Landkreis Uelzen ist mittlerweile genesen. Wo die Person sich angesteckt hat, ist unbekannt.
Das Gesundheitsamt lässt vor diesem Hintergrund bei allen selbst veranlassten Testungen im Landkreis Uelzen mit positiven Ergebnis auf den Corona-Virus eine ergänzende Mutationsanalyse auf Varianten durchführen. Zusätzlich wird von dem Labor eine Auswahl zur Sequenzierung an ein Speziallabor weitergeleitet.
Des Weiteren wurden am 28.1.2021 auch vom Helios-Klinikum Uelzen auf Veranlassung des Gesundheitsamtes umfangreiche Proben einer Mutationsanalyse zugeführt. Diese waren alle negativ. Die vorliegende Mutation ist daher bislang ein Einzelfall. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes gibt es zurzeit keine Hinweise auf das Zirkulieren von Virusvarianten in der Bevölkerung des Landkreises Uelzen.
Das Gesundheitsamt setzt die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angepassten Handlungsempfehlungen für die Kontaktnachverfolgung von Kontaktpersonen von Infizierten mit Virusvariante konsequent um und überwacht die vollständige Quarantänezeit von 14 Tagen, die auch mit einem negativen Testergebnis nicht verkürzt werden darf.