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Geflügelpestfall in Dömitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim): Teile Lüchow-Dannenbergs sind ab Mittwoch Beobachtungsgebiet (01.02.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 11/2021)

Von einem Geflügelpest-Ausbruch in Dömitz ist auch Lüchow-Dannenberg betroffen. Foto: Alexas_Fotos, pixabay.comDer Landkreis Ludwigslust-Parchim hat am vergangenen Freitag (29. Januar 2021) in einer Geflügelhaltung in Dömitz den Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza Suptyp H5N8 (abgekürzt: HPAIV H5) festgestellt, umgangssprachlich eher bekannt als „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“. Neben einem Sperrbezirk wurde auch ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Dieses reicht mit seinem Radius von mindestens zehn Kilometern bis in den Landkreis Lüchow-Dannenberg hinein.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat per Allgemeinverfügung das Beobachtungsgebiet entlang beschreibbarer Grenzen festgelegt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, den 3. Februar 2021 in Kraft und steht ab 2. Februar 2021 auf der Website des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen zum Herunterladen zur Verfügung. Betroffen sind Teile der Stadt Dannenberg, der Gemeinde Damnatz, Quickborn, Gusborn, Langendorf, Trebel, Gorleben und Gartow sowie das gemeindefreie Gebiet Gartow.

Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet haben dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung unverzüglich die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel, verendeter Vögel und jede Änderung bezüglich ihres Geflügelbestandes mitzuteilen. Ein Registrierantrag steht unter www.luechow-dannenberg.de/veterinaerwesen (unter „Tierseuchen“) zur Verfügung.

Worauf müssen Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet darüberhinaus achten? Unter anderem dürfen gehaltene Vögel, Eier, Hühnerkot und andere tierische Nebenprodukte vom Geflügel, Futtermittel etc. weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Dies gilt auch für Direktvermarkter von Geflügelprodukten. Ställe dürfen von betriebsfremden Personen nur noch mit Schutzkleidung betreten werden. Weitere Informationen bietet ein Merkblatt, das unter www.luechow-dannenberg.de/merkblatt-gefluegelhalter-im-beobachtungsgebiet zur Verfügung steht.

Wer verendete Wildvögel entdeckt, insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Eulen und Möwen, sollte den Fund sofort dem Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen ungeschützt zu berühren. Auch jagdlich erlegtes Federwild sollte nicht ungeschützt berührt werden. 

Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel in der Regel mit schweren Krankheitssymptomen. Eine Übertragung des HPAIV H5-Virus auf den Menschen ist nicht ausgeschlossen.

Für den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg gilt bereits seit dem 27. Januar 2021 ein Aufstallungsgebot für gehaltenes Geflügel

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