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Corona: Testpflicht im Einzelhandel entfällt im Kreisgebiet ab Freitag (27.05.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 92/2021)

Fünf Werktage in Folge lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Lüchow-Dannenberg am Mittwoch, den 26. Mai 2021, unter 50. Damit entfällt ab kommenden Freitag in den Verkaufsstellen des Einzelhandels die Pflicht zur Testung auf das Corona-Virus.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg am 27. Mai 2021 für das Kreisgebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg erlassen. Kundinnen und Kunden müssen ab Freitag keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vor ihrem Besuch vorzeigen. Alle weiteren Hygienemaßnahmen, wie das Abstandhalten und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske), bleiben bestehen. Auch Einzelhändlerinnen und Einzelhändler bleiben verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen.

Für alle weiteren Bereiche, wie dem Besuch in einem Museum oder im Bereich der Außengastronomie bleibt die Testpflicht bestehen. Landrat Jürgen Schulz weist darauf hin, dass auch beim Wegfall der Testpflicht im Einzelhandel, die Inanspruchnahme der kostenlosen Bürgertestungen weiterhin eine wichtige Maßnahme bleibt, um unbekannte Infektionen früh zu erkennen und eine Übertragung des Virus auf andere Personen zu verhindern.

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Frauke Opitz schrieb am 28.05.2021 um 08:26 Uhr:
Wer soll das verstehen? Ich gehe einkaufen ohne Testpflicht. Mit Mundschutz etc. und zusammen mit anderen Kunden in "einem Raum". Na wunderbar. Und der Tourismus? Ich miete ein/e Ferienhaus/-wohnung. Und was dann? Obwohl (evtl. als Familie o. ä.) in der Wohnung allein, muss ich ein Testergebnis, vollständige Impfung, überstandene Infektion nachweisen?
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