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Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (23.07.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 129/2021)

Die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit gewann durch die Corona-Pandemie nochmals an Bedeutung. Denn insbesondere Kinder und Jugendliche haben stark unter den Einschränkungen der vergangenen Monate gelitten. Den sich daraus ergebenden Herausforderungen will der Bund und das Land Niedersachsen mit einem Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche nach der Pandemie entgegenwirken.

„Hieraus werden sich neue vielfältige Fördermöglichkeiten auch für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Lüchow-Dannenberg ergeben“, erklärt Mathias Niebuhr – Kreisjugendpfleger. „Doch das Jugendarbeit finanzielle Ressourcen benötigt ist nichts neues, daher leistet der Landkreis Lüchow-Dannenberg schon seit vielen Jahren finanzielle Unterstützung im Rahmen der Kinder und Jugendarbeit.“

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden beispielsweise Zuwendungen für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder arbeitslos sind, in folgenden Bereichen bereitgestellt:

Förderung von Fahrt- und Lagerkosten

Fahrten und Lager können bei mindestens einer Übernachtung mit 2,50 Euro je Tag und Teilnehmenden, ab 50 Teilnehmenden mit 2 Euro pro Tag je Teilnehmenden gefördert werden. Die Anträge für die Förderung von Fahrten und Lager sollten die jeweiligen Veranstalter bzw. die Träger, die eine Fahrt organisieren, stellen.

Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten als individuelle Förderung

Familien mit geringem Einkommen kann eine individuelle Förderung für die Teilnahme ihrer Kinder an Erholungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 230 Euro pro Kalenderjahr pro Kind gewährt werden. Die Anträge müssen durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Förderung ehrenamtlicher Jugendleitenden

JugendleiterInnen mit gültiger Jugendleitercard (Juleica) erhalten auf Antrag eine jährliche Aufwandsent­schädi­gung in Höhe von 95 Euro.

Internationale Jugendbegegnungen

Internationale Jugendbegegnungen werden im Rahmen der Haushaltsmittel pauschal in gleicher Höhe wie Fahrten und Lager gefördert; dies gilt auch für Begegnungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Gast-Jugendlichen der Partnergruppen.

Sonstige Zuschüsse

Auf besonderen Einzelanträge mit jeweiligen Kosten- und Finanzierungsplan können Zuschüsse gewährt werden

  • für die Einrichtung von Jugendräumen
  • für die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, von Werkzeugen, Fachbüchern und Spielen
  • für Einrichtungsgegenstände der Gruppenräume und andere Hilfsmittel für die Gruppenarbeit

Ein angemessener Eigenanteil beziehungsweise eine Co-Finanzierung ist dabei auszuweisen.

AnsprechpartnerInnen für die oben stehenden Inhalte und zu Möglichkeiten der Antragsstellung können Karin Böckem 05841 / 120 359 und Mathias Niebuhr 05841 / 120 355 erteilen. Gerne können Anfragen auch unter jugendpflege@luechow-dannenberg.de gestellt werden.

Die gesamte Richtlinie des Landkreises ist zu finden unter www.luechow-dannenberg.de/richtlinie-jugendarbeit.

 

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