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Corona: Gesundheitsamt erlässt Allgemeinverfügung - Ab Dienstag gelten teilweise strengere Schutzmaßnahmen (16.08.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 142/2021)

Das Robert Koch-Institut weist für den Landkreis Lüchow-Dannenberg seit vergangenem Freitag eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 aus. Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg hat daher heute eine Allgemeinverfügung erlassen, durch die ab Dienstag, den 17. August 2021, wieder strengere Schutzmaßnahmen greifen.

Corona-Grafik des Landes Niedersachsen, Inzidenz 10 bis 35. Was bedeutet dies konkret?

 

Private Zusammenkünfte:

Bei privaten Zusammenkünften sind maximal zehn Personen aus bis zu 10 verschiedenen Haushalten zulässig. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren dürfen sich mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushaltes treffen. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet.

Wochenmärkte:
Auf den Wochenmärkten besteht wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Gastronomie/Tourismus:

In der Gastronomie sind geschlossene Gesellschaften wieder nur bis zu 100 Personen zulässig. Hierbei sind die Abstandspflichten sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde) sowie die Testpflicht zu beachten. Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen bleiben geöffnet. Es gilt eine Testpflicht und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde) sowie die Datendokumentation.

Die touristische Beherbergung bleibt weiterhin zulässig. Bei Anreise und dann jeweils zweimal pro Woche ist ein negatives Corona-Testergebnis vorzuweisen.

Fragen zu den Corona-Regeln werden an der Corona-Hotline des Landes Niedersachsen beantwortet: Tel.: 0511 / 120 6000.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die aktuellen Fallzahlen und der Inzidenzwert werden von Montag bis Freitag mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus

Kommentare zum Inhalt
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Tobias schrieb am 20.08.2021 um 09:17 Uhr:
Guten morgen, telefonisch erreiche ich leider niemanden bei der Hotline. Meine Frage: wir planen eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel mit Sitzgelegenheiten. Gäste max. 200 Personen. Muss ich bei der derzeitigen Inzidenz die Veranstaltung bein Ihnen anmelden? bzw. ab wann muss ich solche Veranstaltung anmelden? - Besten Dank vorab für Ihre Antwort.
Pressestelle schrieb am 19.08.2021 um 07:33 Uhr:
Hallo @Inka Randel, nach Stand heute brauchen Sie keinen negativen Test wenn Sie drinnen oder draußen sitzen wollen. Anders verhält es sich, wenn sie eine größere Feier in der Gastronomie vorhaben, dabei besteht eine Testpflicht. Grüße aus dem Kreishaus.
Inka Randel schrieb am 19.08.2021 um 00:27 Uhr:
Ich habe eine Frage,wenn man jetzt in einem kleinen Strassencafé einen Café trinken will, braucht man einen negativ Test?, drinnen wie draußen?,wenn man nicht geimpft oder genesen ist? vielen Dank für eine Antwort und beste Grüße
Pressestelle schrieb am 18.08.2021 um 16:14 Uhr:
Hallo @Sara, eigentlich sollte die Vergrößerung funktionieren, versuchen Sie es ggf. mit einem anderen Gerät nochmals. Viele Grüße aus dem Kreishaus, A. Beckmann.
Sara schrieb am 18.08.2021 um 15:37 Uhr:
Guten Tag, gibt es die schöne Übersicht auch in lesbar? Leider ist bei Vergrößerung nichts mehr zu erkennen (und ohne Vergrößerung auch nicht)
Pressestelle schrieb am 17.08.2021 um 14:09 Uhr:
Hallo @Sandra, sofern die Regelungen am Tag Ihrer Hochzeit so wie heute bestehen und Sie privat feiern, können 10 Personen aus 10 Haushalten, die weder geimpft noch genesen sind, teilnehmen. Alle weiteren Teilnehmer an der Feier müssen eine Impfung oder eine Genesung vorweisen, bzw. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sein. Sofern Sie in einer Gaststätte feiern verhält sich dies anders, dort sind bis zu 100 Personen erlaubt. Grüße aus dem Kreishaus.
Sandra schrieb am 17.08.2021 um 12:02 Uhr:
Hallo, sollte der Wert so bleiben, welchen Einfluss wird es auf meine Hochzeit haben? Es sind 49 Personen über 14 Jahre. Die meisten Genesen oder geimpft. 8 Haushalte sind es nicht, lassen sich allerdings testen. Mfg Sandra
Pressestelle schrieb am 17.08.2021 um 09:48 Uhr:
Hallo @Gundi, auch bei einem privaten Gartenflohmarkt besteht die 10 aus 10 Regel. Es dürfen sich daher nicht mehr Personen, ausgenommen Geimpfte, Genesene oder Kinder bis einschließlich 14 Jahren, auf dem Flohmarkt aufhalten. Unabhängig davon gilt zur eigenen Sicherheit: Abstand halten, Kontakte vermeiden. Gruß aus dem Kreishaus.
Gundi schrieb am 16.08.2021 um 16:32 Uhr:
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich bei einer Inzidenz 10-35 einen privaten Gartenflohmarkt veranstalten? Vielen Dank MfG
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