Das Land Niedersachsen hat eine neue Grundlage mit der ab Mittwoch, den 25. August 2021 in Kraft tretenden Corona-Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus geschaffen. Aktuelle Änderungen auch für den Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die größte Veränderung besteht darin, dass die 7-Tage-Inzidenz nicht mehr alleine zur Beurteilung des Infektionsgeschehens herangezogen wird. Auch die durchschnittliche Hospitalisierungszahl der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und der Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen des Landes werden zukünftig als Indikatoren berücksichtigt.
Entsprechend den Indikatoren wird man entweder in keiner Warnstufe oder in die Warnstufen 1, 2 oder 3 ein kategorisiert. Neben der Eingruppierung in eine Warnstufe gelten für einen Landkreis, der die Inzidenz von 50 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000 erreicht hat und dies per Allgemeinverfügung festgestellt wurde, ebenfalls verschärfte Regelungen.
Eine weitere grundlegende Neuerung ist die landesweit geltende 3G-Regel. Unabhängig von der Eingruppierung in eine Warnstufe gilt der Zutritt zu Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einem negativen Testergebnis. Mit Erreichen einer Warnstufe, bzw. einer Inzidenz von 50, kommen weitere Bereiche in denen die 3G-Regelung greift hinzu.
Was ändert sich konkret ab Mittwoch für den Landkreis Lüchow-Dannenberg?
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg weist heute, 25. August 2021, eine 7-Tage-Inzidenz von 20,7 auf. Mithin liegen wir unter 50 in der Inzidenz. Die Eingruppierung in eine Warnstufe aufgrund der drei Indikatoren liegt ebenfalls nicht vor.
Private Zusammenkunft
Die Beschränkung der Personenanzahl bei privaten Treffen entfällt. Private Treffen sind unabhängig der Personen- und oder Haushaltsanzahl möglich.
Gastronomie und Tourismus
In der Gastronomie besteht eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz sowie die Pflicht zur Datendokumentation. In Hotels und Pensionen ist das Tragen in Innenräumen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden. In Für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtung gilt die 3G-Regel.
Dienstleistung und Handel
Das Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich ist Pflicht. Bei körpernahen Dienstleistung gilt die Dokumentationspflicht.
Veranstaltungen/Zusammenkünfte/Sitzungen
Sobald die Veranstaltung mehr als 25 Personen betrifft sind die Kontaktdaten zu dokumentieren. Bei mehr als 1.000 Teilnehmern gilt die 3G-Regel.
Eine abschließende Liste über die Bereiche, in denen Kontaktdaten dokumentiert werden müssen, findet sich in § 6 der neuen Corona-Verordnung.
Die neue Verordnung mit vollständigen Informationen ist zu finden unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen.
Unabhängig von den Warnstufen und der Inzidenz gilt weiterhin, wenn möglich ein Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen und Gruppen einzuhalten, ausreichende Hygiene und regelmäßiges Lüften.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die aktuellen Fallzahlen und der Inzidenzwert werden von Montag bis Freitag mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus