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Neue gesetzliche Standards für die Kindertagespflege: Landkreis schult Kindertagespflegepersonen (21.10.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 176/2021)

Seit 1. August 2021 ist die Kindertagespflege im neuen Niedersächsischen Gesetz der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege (NKiTaG) geregelt. „Dieser rechtliche Rahmen schafft Verbindlichkeit und Qualitätsstandards für Eltern und Kindertagespflegepersonen.“, erklärt Jessica Radzinowski, Fachberaterin für Kindertagespflege beim Landkreis Lüchow-Dannenberg. Mit der gesetzlichen Regelung ändert sich nicht nur die Bezeichnung von Tagesmutter oder Tagesvater zu Kindertagespflegeperson, sondern es wird ein professioneller Rahmen analog zu den Anforderungen von Kindertagesstätten geschaffen. Dazu hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg bereits im September zwei Onlineveranstaltungen für die aktiven Kindertagespflegepersonen der Region angeboten, die sich allgemein mit den neuen Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege befasst haben. Ab November geht es in die konkrete Ausarbeitung und Schulung der einzelnen Teilbereiche des Kitagesetzes. Dazu finden am Dienstag, den 2., und am Dienstag, den 16. November, jeweils von 16 bis 18.00 Uhr die ersten beiden Schulungstermine vor Ort im Kreishaus statt.

Am 2. November geht es um die Konzeptionsarbeit nach den neuen gesetzlichen Vorgaben. Unter anderem soll gemeinsam ein Leitfaden für die Tagespflege erarbeitet werden, der sich an den Standards der Kindertagesstätten orientieren soll. Der zweite Termin am 16. November greift das Thema Beobachtungsmethoden und Dokumentationsverfahren des Entwicklungs- und Bildungsprozesses auf. Diese Dokumentationen sollen zukünftig auch an die weiterführenden Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten oder auch Schulen gehen, analog zu den Dokumentationen, die bereits in größeren Betreuungseinrichtungen erfolgen. 

Fragen rund um die Veranstaltungen beantwortet das Familien-Service-Büro unter der Rufnummer 05841-120 350 oder per E-Mail an familien-service-buero@luechow-dannenberg.de. Anmelden können sich aktive Tagespflegepersonen bis Donnerstag, den 28. Oktober, ebenfalls telefonisch im Familien-Service-Büro oder via E-Mail.

Die Kindertagespflege ist mit insgesamt 39 aktiven Kindertagespflegepersonen ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft des Landkreises Lüchow-Dannenberg und bietet Eltern neben dem Besuch einer Krippe oder ergänzend zu Kindergarten und Schule eine weitere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder. Durch die begrenzte Gruppengröße von maximal fünf Kindern kann die Betreuung auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Tageskindes abgestimmt werden. Umso wichtiger ist es, dass die Kindertagespflegepersonen auch mit den Änderungen und gesetzlichen Regelungen vertraut sind, die seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten.

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