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Ausbau der B 248: Anhörungsverfahren läuft – Einwendungen sind bis 17. Dezember 2021 möglich (25.11.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 197/2021)

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant, die B 248 südlich von Grabow dreispurig auszubauen. Kritik daran war schon im Vorfeld des Anhörverfahrens laut und – wie hier – im Straßenbild sichtbar geworden. Foto: Jenny RaederDie Kritik an einem dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 248 zwischen Grabow und Lüchow war schon im Vorfeld des Anhörungsverfahrens laut geworden. Kürzlich ist das Verfahren gestartet.

Bis zum 2. Dezember liegen die Unterlagen zur Planfeststellung im Lüchower Rathaus aus und sind zudem auf der Website des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter planfeststellung abrufbar.

Was ist geplant?

Der zuständige Baulastträger – die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – plant, die B 248 südlich von Grabow auf einer Strecke von  etwa 2,15 Kilometer dreistreifig auszubauen. Die Ziele: eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine bessere, sprich schnellere, Anbindung an das Oberzentrum Lüneburg. Dafür soll die Fahrbahn um einen Überholfahrstreifen ergänzt und damit von 8 auf 12 Meter verbreitert werden. Beim Abzweig nach Lüsen soll ein Verkehrsknotenpunkt – ein Kreisel – entstehen, an dem ein Wechsel der sogenannten 2+1-Querschnitte erfolgen soll: Direkt nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr sind beidseitig Überholstreifen vorgesehen – zwischen Lüsen und Grabow auf einer Länge von 900 Metern, zwischen Lüsen und kurz vor der Müggenburger Einmündung auf etwa 700 Metern. Die bisher vorhandenen Zufahrten zur B 248 werden dagegen weitgehend zurückgebaut oder zusammengefasst und an neu geplante parallel verlaufende Wirtschaftswege westlich der B 248 angeschlossen. Die parallelen Wirtschaftswege sollen teils mit dem bestehenden Radweg kombiniert werden. Die Zufahrt von Gollau bleibt erhalten. Dort kann wegen des Überholfahrstreifens jedoch nur rechts abgebogen werden.

Welche Rolle spielt der Landkreis?

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist gemäß § 38 Abs. 5 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) zuständig für die Planfeststellung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Kreisgebiet (ausgenommen sind die in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommenen Bau- oder Ausbauvorhaben). Für Landes- und Bundesstraßen nimmt der Landkreis diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis war. Er ist also gesetzlich verpflichtet, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wenn ein Straßenbaulastträger einen entsprechenden Antrag stellt.

Landrätin Dagmar Schulz sieht das Vorhaben durchaus kritisch. Es sei „absolut nicht mehr zeitgemäß“. Sie fordert stattdessen eine Mobilitätswende auf dem Land. Statt in neue Straßen zu investieren, müsse der Erhalt der bestehenden Straßen gewährleistet sein. Die Gesamtsituation stelle sich heute anders dar als 2006 bis 2008, als die Verkehrssituation untersucht wurde. Das Gesamtkonzept beruhe auf der Umsetzung aller Ortsumgehungen und Überholspuren auf der Strecke von Lüneburg bis Lübbow. Es sei mehr als fraglich, ob einige dieser Strecken überhaupt noch realisiert werden können, da es mittlerweile weitergehende Anforderungen des Naturschutzes und das Erfordernis einer Verkehrswende gäbe. „Aus meiner ganz persönlichen Sicht stehen die Beeinträchtigungen durch diese Maßnahmen für die Menschen und die Umwelt in keinem Verhältnis zum Aufwand.“, sagt Landrätin Dagmar Schulz.  

Möglichkeiten, das Verfahren von Seiten des Landkreises zu stoppen, gibt es indes nicht, heißt es von der Verwaltungschefin. Das Verfahren werde rechtlich ordnungsgemäß abgearbeitet.

Wie geht es weiter?

Die Samtgemeinde Lüchow und der Landkreis Lüchow-Dannenberg nehmen Stellungnahmen und Einwendungen entgegen. Jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, kann dies bis zum 17. Dezember 2021 schriftlich darlegen. Dabei muss auch das Ausmaß der Beeinträchtigung erläutert werden. 

Für Verwirrung und viele Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern hatte eine private Anzeige zur B 248 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 13. November 2021 gesorgt. Darum weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass für das laufende Anhörverfahren allein die Bekanntmachungen der Samtgemeinde Lüchow in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 26. Oktober  und vom 13. November 2021 (Korrekturbekanntmachung) maßgebend sind.

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