In den Bussen der LSE kommt seit der vergangenen Woche wie bundesweit im ÖPNV die 3G-Regel zum Tragen: Nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete bekommen Zutritt zu den Bussen. Darauf hat die LSE aufmerksam gemacht.
Auf Verlangen ist dem Kontroll- und Servicepersonal ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Schülerinnen und Schüler sind von dieser 3G-Nachweispflicht allerdings ausgenommen.
Für alle Fahrgäste gilt außerdem unverändert die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Im ÖPNV ist eine OP- oder eine FFP2-Maske zu verwenden. Bei Kindern unter 14 reicht eine einfache Alltagsmaske. Kinder unter 6 und Personen mit einem gültigen ärztlichen Attest sind von der Maskenpflicht befreit.
Weiterhin bittet die LSE darum, die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Jeder könne etwas zur Eindämmung der Pandemie beitragen.