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3-G- Regel für Besucherinnen und Besucher ab dem 6. Dezember 2021 auch im Gartower Rathaus (03.12.2021)
Samtgemeinde Gartow

Ab Montag, dem 6. Dezember 2021 müssen Besucherinnen und Besucher des Rathauses Gartow nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für die Mitarbeitenden im Gartower Rathaus gilt diese 3G-Regel bereits seit dem 24. November 2021. Zudem wird unbedingt empfohlen, zuvor mit den Mitarbeitenden einen Termin telefonisch abzusprechen.

 

Zum vereinbarten Termin werden Besucher*innen vom Eingangsbereich durch die zuständige Sacharbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter abgeholt. Dabei wird der 3G-Nachweis überprüft. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird der Zutritt nicht ermöglicht. Im Rathaus selbst gilt die FFP2- Maskenpflicht.

 

Ungeimpfte haben die Möglichkeit, vor ihrem Behördenbesuch einen selbst mitgebrachten Laientest unter Aufsicht durchzuführen. Dafür melden sie sich frühzeitig vor ihrem vereinbarten Termin (bitte ausreichend Wartezeit einplanen) telefonisch bei ihrem Sachbearbeiter oder ihrer Sachbearbeiterin.

 

Samtgemeinde Gartow

 

gez. Christian Järnecke

(Samtgemeindebürgermeister)

 

 

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