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Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Lüchow-Dannenberg (07.01.2022)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 3/2022)

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet in Lüchow-Dannenberg. Die Verfügung tritt am Montag, den 10. Januar 2022, in Kraft und besteht bis zur offiziellen Aufhebung.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis sind aufgefordert, ihr Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung (Schutzvorrichtung), zu halten. Neben der Aufstallung sind weitere Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend der Geflügelpestschutzverordnung einzuhalten. Bei Krankheitsanzeichen in der Geflügelhaltung, wie einer plötzlichen Abnahme der Legeleistung oder vermehrten Todesfällen, ist von der Geflügelhalterin oder dem -halter unverzüglich ein Tierarzt zur Abklärung hinzuzuziehen.

Nachdem in den umliegenden Landkreisen das Virus bereits bei mehreren verendeten Wildvögeln nachgewiesen wurde, sieht der Landkreis die Notwendigkeit einer Aufstallung gegeben. Lüchow-Dannenberg ist Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel und bietet mit der Elbe, dem Gartower See und mehreren Feuchtgebieten Rast- und Brutplätze für die Wildvögel. Sowohl das Zugverhalten als auch das Winterwetter begünstigen die Virusausbreitung. Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung folgt der Landkreis der Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts, das einen Eintrag des Virus in den Hausgeflügelbestand ohne eine Aufstallungspflicht als sehr hoch einschätzt.

HPAI (hochpathogene Aviäre Influenza) ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung. Umgangssprachlich ist die verursachte Krankheit als „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ bekannt. Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel in der Regel mit schweren Krankheitssymptomen.

Wer verendete wasserassoziierte Wildvögel, Greife oder Rabenvögel entdeckt, sollte den Fund dem Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286 oder per E-Mail an veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen zu berühren.

Unter merkblatt-aufstallung steht ein Merkblatt zur Verfügung, das darüber informiert, worauf Geflügelhalter während der Aufstallung achten müssen. Die gesamte Allgemeinverfügung ist einsehbar unter desktopdefault.aspx/tabid-159/171_read-9307/.

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