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Hallensport im Landkreis Lüchow-Dannenberg: Corona-Regeln entfallen, Empfehlungen bleiben

Viele bislang verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen sind Anfang April ausgelaufen. Dies gilt auch für die Nutzung der Sporthallen des Landkreises und der Samtgemeinden. Was bleibt, sind Empfehlungen, auf die sich die Verwaltungen geeinigt haben. Diese gelten sowohl für den Schul- wie den Vereinssport.

Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung stelle nicht zufällig drei wichtige Empfehlungen gleich an den Anfang der Rechtsvorschrift, heißt es aus der Schulverwaltung des Landkreises. Wer sich und andere vor einer Infektion mit Covid-19 schützen möchte, behalte diese Empfehlungen freiwillig bei. Dazu gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen und überall, wo es eng wird, zweitens das Einhalten eines Mindestabstand von 1,5 Metern wo immer möglich, drittens Hygienemaßnahmen wie beispielsweise die Händedesinfektion und regelmäßiges gründliches Lüften. Ergänzend empfehlen die Hygienepläne der Sporthallen eine Reinigung der benutzten Spiel- und Sportgeräte.

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