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Gelockerte Corona-Regeln im Kreishaus Lüchow und in den Samtgemeinde-Verwaltungen

Ab dem 27. Mai 2022 können Bürgerinnen und Bürger auch ohne vorherige Terminvereinbarung das Kreishaus in Lüchow betreten. Davon ausgenommen sind die KFZ-Zulassungs- und die Führerscheinstelle, das Sozialamt und die Ausländerbehörde. Die Regulierung des Zugangs und die Vermittlung der Bürgerinnen und Bürger an die Sachbearbeiterinnen und Sacharbeiter erfolgt über den Informationsschalter im Foyer. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Kreisverwaltung grundsätzlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies empfehlen auch die drei Samtgemeinden (Elbtalaue, Gartow, Lüchow), Besucher werden gebeten sich an der Pforte zu melden. Die Verwaltungen sind grundsätzlich geöffnet. Teilweise gibt es aber auch in den Samtgemeinden Ausnahmen, so ist etwa für einen Besuch der Bürgerbüros in Lüchow und Clenze weiterhin ein Termin nötig.

Für Besuche in den Verwaltungen ist keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr vorgeschrieben. Mitarbeitenden, Bürgerinnen und Bürgern wird aber empfohlen, eigenverantwortlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen zu tragen und den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und die allgemeinen Hygieneregeln umzusetzen.

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