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Verhütungsmittel-Fonds, Bildungspaket, Ukrainehilfe: Kommt die Hilfe bei den Menschen an?

Wenn das Konto schon zur Monatsmitte leergeräumt ist, fallen Ausgaben, die über das Nötigste hinausgehen, wie der Schwimmkurs oder das Mittagsessen in Kita oder Hort, schnell hinten runter. Und manchmal fehlt selbst das Geld für eine verlässliche Empfängnisverhütung. Um diese Lücken zu schließen, gibt es einerseits das „Bildungspaket“ des Bundes und seit Anfang des Jahres andererseits den „Härtefallfonds Verhütung“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Doch kommen die Hilfen tatsächlich bei den Familien in der Region an? Mit diesen Fragen befasste sich kürzlich der Fachausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit des Landkreises.

Anti-Baby-Pille. Foto: GabiSansa auf pixabayMonika Marx ist in der Schwangeren-Beratungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Lüchow tätig. Sie trifft in ihrer Arbeit immer wieder auf Frauen, die ungewollt schwanger sind. Weil sie beispielsweise eine Sterilisation schlichtweg nicht bezahlen können. Mit dem Härtefallfonds Verhütung gebe es nun endlich eine Möglichkeit, diesen Frauen und Familien viel Kummer zu ersparen: „Seit März haben wir schon einigen Frauen richtig Freude gemacht“, berichtete sie den Ausschussmitgliedern. Bis jetzt wurden 1.450 Euro ausgeschüttet. Davon wurden eine Sterilisation, acht Spiralen und einmal die Pille bezahlt. Ein Infoflyer zum Härtefallfonds liegt im Sozialamt im Kreishaus und in allen gynäkologischen Praxen zum Mitnehmen aus. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Vorlage eines ALG-II-Bescheids. Insgesamt hat der Landkreis in diesem Jahr bis zu 10.000 Euro für den Fonds bereit gestellt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit ermöglichen. Aber: „Nur 60 bis 70 Prozent der anspruchsberechtigten Familien in Lüchow-Dannenberg nehmen diese Hilfe tatsächlich in Anspruch“, teilte die Kreisverwaltung zur Sitzung mit. Ausschuss-Mitglied Kurt Herzog vermutet, dass die Sorge vor Stigmatisierung hier immer noch eine Rolle spiele. Die Leiterin des Sozialamts Stephanie Ehrhardt baut insbesondere auf die Schulen und Kita: „Wir hoffen, dass die Lehrerinnen und Erzieher die Familien noch deutlicher ermutigen, diese Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Sie steht Familien beispielsweise zu, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen.“ Auch in den Sportvereinen, der Jugendfeuerwehr und den Jugendzentren solle noch einmal für das Bildungspaket geworben werden, schlugen die Ausschussmitglieder vor.

Über die neuen Herausforderungen, vor denen das Jobcenter Lüchow-Dannenberg seit Anfang Juni steht, berichtete der Geschäftsführer der Behörde Fabian Huske. Seit Kurzem ist seine Behörde für die finanzielle Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zuständig. „Die, die können, wollen arbeiten“, sagte Huske. Die größten Hürden dabei: mangelnde Deutsch-Kenntnisse und die Anerkennung der ukrainischen Berufsabschlüsse. Die Ukraine-Flüchtlinge erhielten im Jobcenter darum sofort Zugangsdaten zu einem kostenlosen Online-Sprachkurs. „Das wird sehr gut angenommen.“ Da man wisse, dass die Anerkennung der ukrainischen Abschlüsse oft etwas länger dauere, würden die entsprechenden Dokumente im Jobcenter sofort übersetzt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Integrationskurse des Bundes ließen dagegen noch auf sich warten. Huske geht davon aus, dass sie bundesweit erst nach den Sommerferien anlaufen werden.

Ergänzende Informationen

Bildungspaket

Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II Sozialhilfe, Wohngeld, einen Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausgenommen ist das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: diese Leistungen werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Welche Leistungen enthält das Bildungspaket und in welchem Umfang werden diese gewährt?

  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in der Kita oder im Hort
  • Zuschuss für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Gebühren in der Musikschule) in Höhe von 15 Eur. monatlich pro Kind
  • Schulbedarf, z. B. Stifte, Hefte oder Schulranzen in Höhe von insgesamt 150 Eur. pro Schuljahr (100 Eur. zum 1. August und 50 Eur. zum 1. Februar - die Auszahlung für ALG II-Empfänger erfolgt durch das Jobcenter Lüchow-Dannenberg)
  • Kostenübernahme von Tagesfahrten (auch von Kitas) und mehrtägigen Klassenfahrten
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • Schülerbeförderung ab der 11. Klasse zu der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, sofern die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden.

Weitere Infos gibt auf der Website des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/bildungspaket.

Härtefallfonds Verhütung

Für eine Beratung und die Antragstellung können Frauen, die Transferleistungen beziehen, sich an die beiden Beratungsstellen für Schwangerschaft wenden: Monika Marx beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Lüchow-Dannenberg, Tel.: 05841 / 976 15 97, E-Mail: monika.marx@paritaetischer.de) oder Julia Daumann beim Diakonischen Werk, Tel.: 05841 / 57 39, E-Mail: julia.daumann@evlka.de.

Für die Kostenübernahme sind neben dem Antrag folgende Unterlagen einzureichen: eine Datenschutzerklärung, der Bescheid über die Transferleistungen, ein Ausweisdokument und eine Schweigepflichtsentbindung für die Absprache zwischen der Gynäkologin oder dem Gynäkologen und der Beratungsstelle.

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