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Grunderwerb für Landwirte wird einfacher

Foto (D. Drazewski): Getreideernte Am 01. September 2022 ist das Niedersächsische Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft (NGrdstLwG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Flächenzugang der von Landwirten und ihren Familien geführten, landwirtschaftlichen Betriebe über Kauf und Pacht verbessern und einem Flächenerwerb durch Investoren entgegenwirken.

Die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land- und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts wird auf einen halben Hektar herabgesetzt. Bislang lag diese bei einem Hektar beim Erwerb, bei Pachtverträgen und beim Vorkaufsrecht lag die Grenze bei zwei Hektar. Außerdem wird das Vorkaufsrecht erleichtert.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit dem 01. September 2022 alle abgeschlossenen Verträge, die den Verkauf einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche ab einer Größe von 0,5 ha beinhalten, der Genehmigung bedürfen. Auch Verpachtungen einer solchen Fläche sind dem Landkreis anzuzeigen. Zuständig ist der Fachdienst 20 – Finanzen, E-Mail: grundstuecksverkehr@luechow-dannenberg.de

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