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Restmüllentsorgung im Winter

Bei den frostigen Temperaturen  können  Probleme bei der Entleerung der Restmülltonne auftreten.

Dies kann dazu führen, dass die Restmülltonne nicht oder nur zum Teil geleert werden kann. Wie das Wasser auf den Wiesen oder anderen Plätzen gefriert, so gefriert auch die Feuchtigkeit bei den Abfällen in der Restmülltonne. So können die Abfälle am Rand der Mülltonne anfrieren oder wenn zu viel  Feuchtigkeit vorhanden ist, kann auch der ganze Inhalt zu einem  „Klumpen“ zusammenfrieren.
Dann kann  der Inhalt der Restmüllbehälter trotz mehrmaligem „Anschlagen“ beim Schüttvorgang nicht oder nur teilweise geleert werden. Auch häufigeres  „Anschlagen“ hilft nicht weiter und kann dazu führen, dass die Restmülltonne beschädigt wird.
Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist es den Müllwerkern verboten selbst in die Restmülltonne zu fassen um die festgefrorenen Abfälle mit einem Werkzeug (Spachtel oder Spaten) zu lockern. Gefrorene Abfälle, die durch den Schüttvorgang nicht herausfallen müssen in der Tonne verbleiben.

Wie können Sie vermeiden, dass der Restmüll anfriert?

  • Keine feuchten Abfälle lose in die Restmülltonne werfen.
  • Den Restabfall immer in einer Plastiktüte in die Restmülltonne werfen.
  • Den Restabfall nicht verdichten oder pressen (dies ist auch gemäß der Abfallentsorgungssatzung nicht zulässig).                                                                          
  • Die Restmülltonne an einem  frostfreien Platz (Garage, Schuppen oder Keller) lagern und erst am Morgen des Entsorgungstages bereitstellen.
  • Den Behälterboden der Restmülltonne mit Pappe auslegen und die einzelnen Plastikbeutel mit Zeitungspapier umwickeln.
  • Ist eine zeitweilige frostfreie Lagerung der Restmülltonne nicht möglich, kann der Restabfall kurz vor der Entleerung mit einem Spaten vorsichtig vor der Behälterwand gelöst werden.

Wer ist verantwortlich, wenn bei Frost die Restmülltonne nicht oder nur teilweise geleert werden konnte?

Jeder Bürger ist selbst für eine ordnungsgemäße Bereitstellung des Abfallbehälters verantwortlich. Die Mitarbeiter der Abfallentsorgung können aus zeitlichen und aus arbeitsrechtlichen Gründen festgefrorene Abfälle in der Restmülltonne nicht lösen. Sollte sich beim „Kippen“ der Restmülltonne nur ein Teil des Inhalts lösen oder komplett im Abfallbehälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Nachleerung des Behälters.
Auch wenn Schnee liegt, können Probleme bei der Entsorgung auftreten.

So können Sie den Müllwerkern die Entsorgung erleichtern:

  • Die Durchführung der Räum- und Streupflicht hilft den Müllwerkern bei der Entsorgung und erhöht die Sicherheit.
  • Bilden Sie eine Gasse für die Entsorgung in dem evtl. vorhandenen Schneewall zwischen Bürgersteig und Fahrbahn oder bringen Sie die Tonnen oder die Gelben Säcke dorthin, wo bereits eine Einfahrt freigeräumt wurde.   

Bitte denken Sie daran, dass eine zeitaufwändige Entsorgung zwangsläufig zu höheren Kosten der Abfallentsorgung führt.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung unter Tel. 05841-95123 oder per Mail abfallberatung@luechow-dannenberg.de zur Verfügung

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