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Freibaden in Lüchow_Öffentliche Infoveranstaltung am 22 Juni um 17 Uhr

Sehen Sie hier die Anzeige zur ersten Infoveranstaltung:

Weitere Infos:

 

„Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat beschlossen, zum Thema „Attraktivierung des Ganzjahresbades“ eine Einwohnerbefragung gemäß § 35 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durchzuführen.

 

Vorweg wird es am Donnerstag, 22. Juni 2017 und Freitag, 04. August jeweils um 17 Uhr Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung geben. Beide Veranstaltungen werden durch Anzeigen in der EJZ und auf der Homepage der Samtgemeinde bekannt gemacht.

 

Für die Veranstaltungen ist folgender Ablauf geplant:

 

-       Begrüßung durch Bürgermeister Liebhaber

-       Darstellung der Erweiterung um Außenbecken und Spraypark durch die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH – technischer Teil

-       Darstellung der Finanzierung durch die Bürgermeister

-       Informationen zur Durchführung der Einwohnerbefragung durch Bürgermeister Liebhaber

 

Die Einwohnerbefragung wird im Zeitraum vom 5. bis 18. August 2017 um 12.00 Uhr stattfinden.

 

Abstimmungsberechtigt ist, wer am letzten Tag des Abstimmungszeitraumes (am 18.08.2017) das 14. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der Stadt Lüchow (Wendland) hat. ( = ca 8.000 Personen)

 

Die Befragung wird schriftlich erfolgen. Alle Abstimmungsberechtigten werden dafür angeschrieben und erhalten eine Abstimmungskarte mit der er/sie seine Stimme durch ein Kreuz bei Ja oder Nein an die Befragungsleitung melden kann. Die Abstimmungskarte kann unfrei /  auf Kosten der Stadt per Post zurückgesandt werden, im Rathaus oder Amtshaus persönlich abgegeben werden oder in den jeweiligen Briefkasten am Rathaus oder Amtshaus eingeworfen werden.

 

Abstimmungskarten, die nach dem 18. August, 12 Uhr eingehen, werden nicht berücksichtigt. Verlorene Abstimmungskarten werden nicht ersetzt.

 

Die Auszählung der Stimmkarten erfolgt durch die Befragungsleitung am 21. August 2017 ab 10 Uhr öffentlich im Amtshaus.

 

Nicht berücksichtigt werden Stimmkarten wenn,

-       keine amtliche Abstimmungskarte verwendet wurde

-       die Karte mit einem Zusatz, Vorbehalt, Streichungen oder anderen Kennzeichnungen versehen wurde

-       die Stimmabgabe nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder

-       mehr als eine Stimme abgegeben wurde

 

Die Befragungsleitung stellt folgendes fest:

-       die Zahl der Abstimmungsberechtigten

-       die Zahl der Abstimmenden

-       die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen

-       die Zahl der auf die einzelnen Abstimmungsvarianten abgegebenen gültigen Stimmen

 

 

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