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Erster Vogelgrippefall im Landkreis: Weiterhin Stallpflicht in Risiko-Bereichen

Das Veterinäramt weist aus aktuellem Anlass eines positiven Vogelgrippen-Befundes und wegen vermehrter Rückfragen aus der Bevölkerung darauf hin, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel in einzelnen Gebieten entlang der Elbe weiter fortbesteht.  

In Hitzacker wurde ein toter Reiher aufgefunden. Eine Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte mit Mitteilung vom 16.02.2017 den Verdacht, dass dieser mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert war. Da der Reiher in einem Gebiet vorgefunden wurde, in dem bereits eine Aufstallungspflicht angeordet ist, werden vorerst keine weiteren Maßnahmen seitens des Landkreises angeordnet werden. 

Bislang wurden im Rahmen der Vogelgrippe 16 tote Vögel untersucht, mit negativem Ergebnis. Für einen Verdachtsfall stehen noch die Untersuchungsergebnisse aus. 

Das Land Niedersachsen hatte zum 15.02.2017 ein Ende der Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Landes verfügt. Ausgenommen davon waren Landkreise "mit einer besonders hohen Geflügeldichte" oder "einem besonders hohen Risiko einer Ansteckungsgefahr aufgrund von Wildvögeln". Demnach können Landkreise eine Teil-Aufstallung verfügen, wo von einem besonders hohen Risiko einer Ansteckung mit Geflügelpest ausgegangen wird. Das gilt für die sogenannten avifaunistisch wertvollen Gebiete mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln.  

Hierzu gehören auch Gebiete entlang der Elbe im Landkreis Lüchow-Dannenberg, für die bereits seit November letzten Jahres eine Stallpflicht angeordnet ist. Diese wird auch wegen des nun bestätigten Vogelgrippe-Falls vorerst nicht aufgehoben. 

Die Situation der derzeit dort durchziehenden und rastenden Wildvögel hat sich seit November nicht wesentlich verändert, so dass das Risiko vor Ort immer noch gleich hoch einzuschätzen ist und somit eine Stallpflicht weiter bestehen wird. Der Landkreis wird umgehend darüber informieren, sobald die Aufstallung aufgehoben wird. Bis dahin werden Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten gebeten, weiterhin die notwendigen Vorgaben zur Stallpflicht einzuhalten, insbesondere die Biosicherheitsmaßnahmen (Maßnahmen vor Betreten der Ställe u. a.). 

Die Verfügung mit den betroffenen Gebieten kann weiterhin hier online eingesehen werden.

Die von der Stallpflicht für Geflügel betroffenen Gebiete sind auch im Online-Navigator des Landkreises Lüchow-Dannenberg vermerkt. Unter www.luechow-dannenberg.de/navigator ist die Rubrik "Aufstallungszone Lüchow-Dannenberg" eingefügt, unter der die genauen Grenzen der Gebiete aufgezeigt werden und eingesehen werden können.

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