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Der Igel ist kein Haustier! Landkreis warnt vor übertriebener Fürsorge

Der Igel ist kein Haustier und sollte im Herbst nicht zur Überwinterung ins Haus geholt werden. Auch kleinere Jungigel haben im Winter im Freiland wesentlich bessere Überlebenschancen als allgemein angenommen wird. Im beginnenden Herbst sind Igel, entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit, auch tagsüber aktiv, denn insbesondere die Jungtiere müssen sich für die bevorstehende Winterruhe noch einige Fettreserven anfressen: Jungtiere nehmen dabei bis zu 50 g täglich zu!

Von großer Bedeutung hierfür sind naturnahe Gärten mit dichten Hecken und einheimischen Gehölzen sowie Reisig-, Laub- und Komposthaufen sowohl als Nahrungsräume als auch als Winterquartier. Der Landkreis appelliert auch an die nicht selbstkompostierenden Gartenbesitzer, zumindest einen Teil des Laubes erst im Frühjahr zu entfernen.

Für den Zeitpunkt des Winterschlafes ist nicht der Monat entscheidend, sondern die Außentemperatur. Die erste Frostperiode ist häufig nur von kurzer Dauer. Diesem Rhythmus passen sich alle Igel an. Demzufolge ist es normal, dass sie auch noch im November oder wieder im Februar anzutreffen sind. Bei unseren milden Wintern ist der Winterschlaf des Igels relativ kurz und somit das Überwinterungsgewicht nicht von so großer Bedeutung.

Der Natur ist wenig geholfen, wenn einzelne Tiere, die allein nicht überlebensfähig sind, nur durch menschliche Hilfe über den Winter kommen. Der Winter ist eine Zeit der biologischen Auslese, die zur Gesunderhaltung der Population beiträgt und damit der Arterhaltung dient. Deshalb sollen bei Wintereinbruch auch mittelgroße Igel in der Natur, bzw. in Gärten verbleiben. Dort kann man erforderlichenfalls ab dem Spätherbst kleinere Igel durch maßvolles Zufüttern von Hundesoftfutter oder Feuchtfutter, Katzenfutter, rohen Eiern oder ungewürztem Rührei, mit Igeltrockenfutter gemischt, auf die Winterruhe vorbereiten helfen. Keinesfalls darf man den Tieren Milch anbieten. Die beste Igelhilfe ist jedoch nach wie vor eine naturnahe Gestaltung des Gartens, insbesondere auch im Winterhalbjahr.

Der Igel gehört zu den geschützten Tierarten, die weder gefangen noch getötet werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz beschränkt eine Naturentnahme auf absolute Ausnahmen: Ausschließlich verletzte oder kranke Igel dürfen zeitweise aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen, hierbei ist in jedem Fall ein Tierarzt einzuschalten! Im Landkreis existiert keine Pflegestation für Igel!

Für Rückfragen steht der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz des Landkreises unter folgenden Rufnummer zur Verfügung: 05841/120-512.

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