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Überarbeitete Satzung Kindertagespflege

Überarbeitete Satzung Kindertagespflege

Kindertagespflege ist im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein fester, wertvoller Bestandteil der Betreuungslandschaft. Alternativ zur Krippen- und ergänzend zur Kindergartenbetreuung arbeiten Kindertagespflegepersonen flexibel nach Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten.

Die Zahl der Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden, hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 2013 waren beispielsweise 183 Kinder in einer Kindertagespflegebetreuung, bis zum Jahr 2017 ist die Zahl auf 214 angestiegen. Gleichermaßen entwickelt sich die Anzahl an qualifizierten Kindertagespflegepersonen. Derzeit sind 36 Kindertagespflegepersonen aktiv tätig. Der Betreuungsumfang umfasst insgesamt rund 110.000 Stunden pro Jahr.

Die Kindertagespflege leistet damit einen bedeutenden Beitrag für die Entwicklung, Erziehung und Bildung unserer Kinder. Darüber hinaus leistet sie auch viel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem sie flexibel auf individuelle Bedürfnisse bei den Betreuungszeiten eingeht.
Regelmäßig bilden sich die Kindertagespflegepersonen fort, um den Bildungsauftrag qualitativ immer besser umzusetzen. Nun ist es an der Zeit, die Arbeitsleistung entsprechender aufzuwerten und die selbstständige Tätigkeit rechtssicherer zu gestalten.

Die vom Kreistag beschlossene Neufassung der Satzung Kindertagespflege des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist an die endgültige Fassung der Agathenburger Mustersatzung zur Tagespflege angepasst. Regelungsinhalte, die der Optimierung dienen, wurden im Zuge dieser Satzungsänderung gleichzeitig aufgenommen. Die Neufassung, die am 01.08.2018 in Kraft tritt, berücksichtigt die Erhöhung des Stundensatzes von derzeit 3,90 Euro auf 4,10 Euro pro Kind. Darüber hinaus werden 30 Tage Ausfallzeiten bezahlt und die Möglichkeit geschaffen, an 2 Seminartagen teilzunehmen.

Die Beitragsstaffel Kindertagespflege ist in der Höhe und in der Staffelung der Elternbeiträge der „Kreisweit einheitlichen Kita-Beitragsstaffel“ angepasst. Desweiteren wird analog zur Beitragsfreiheit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindertagesstätten, für die ersatzweise bzw. ergänzende Betreuung in Kindertagespflege kein Kostenbeitrag für eine Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden/Tag erhoben.
In der Kindertagespflege werden in der Regel Kinder unter drei Jahren betreut. Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, sollen entsprechend gesetzlicher Regelung vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Bei Fragen zur Satzung/Beitragsstaffel stehen Ihnen die Fachberatung für Kindertagespflege Frau Helmecke und die Fachaufsicht Frau Köhler im Familien-Service-Büro des Landkreises unter der Telefonnummer 120-350 zur Verfügung.

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