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Öffentliche Auslegung der Verordnungsunterlagen für die Naturschutzgebiete „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“ und „Blütlinger Holz“ und das Landschaftsschutzgebiet „Jeetzelsystem mit Quellwäldern“ hat begonnen

Im Rahmen der hoheitlichen Sicherung der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Lüchow-Dannenberg erfolgt die Ausweisung der Naturschutzgebiete „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde” und „Blütlinger Holz” und des Landschaftsschutzgebiets „Jeetzelsystem mit Quellwäldern“. Als zentraler Schritt in dem Verfahren findet bis zum 15. Oktober 2018 die öffentliche Auslegung statt: Die Verordnungen können eingesehen und Anregungen dazu geäußert werden.

Das geplante Naturschutzgebiet in der Göhrde bietet insbesondere dem Hirschkäfer ein Zuhause. Foto: Landkreis Lüchow-DannenbergDie Verordnungsentwürfe zu den Naturschutzgebieten „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde" und zum Landschaftsschutzgebiet „Jeetzelsystem mit Quellwäldern“ können in der Samtgemeinde Elbtalaue und im Rathaus Hitzacker eingesehen werden. Die Entwürfe der Verordnungen zum Naturschutzgebiet „Blütlinger Holz“ und zum Landschaftsschutzgebiet „Jeetzelsystem mit Quellwäldern“ können in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingesehen werden. Alle Verordnungsentwürfe liegen darüber hinaus auch in der Kreisverwaltung aus. Es wird darauf hingewiesen, dass nur innerhalb der Auslegungsfrist eingehende Stellungnahmen Berücksichtigung finden können.

Die “Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde” liegen im gemeindefreien Gebiet Göhrde und der Gemeinde Göhrde, nahe dem Ort Göhrde. Sie umfassen alte, bodensaure Eichen- und Buchenwälder und darin befindliche Heideflächen mit alten Hutebäumen, Magerrasen sowie Gewässer. Wertgebende Tierarten sind in diesem FFH-Gebiet vor allem die seltenen holzbewohnenden Käferarten wie z. B. Hirschkäfer und Eremit. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 815 Hektar. Die ganz überwiegend als Wald genutzten Flächen befinden sich ausschließlich im Eigentum der niedersächsischen Landesforsten. Teile des neuen, aus vier Teilgebieten bestehenden Naturschutzgebiets sind bereits langjährig als Naturschutzgebiets unter Schutz gestellt: die „Kellerberge“, der „Breeser Grund“ sowie die „Wälder am Jagdschloß Göhrde“. Hier musste die bestehende Verordnung an die neuen Erfordernisse der FFH-Richtlinie angepasst werden.

Das „Blütlinger Holz“ liegt im Gebiet der Stadt Wustrow (Wendland). Es umfasst verschiedene Waldlebensräume wie Schwarzerlenbruchwald auf nassen Standorten sowie Erlen-Eschen-Auwald und Eichen-Hainbuchen-Mischwald in den mäßig feuchten Bereichen. Das „Blütlinger Holz“ ist sowohl ein Bestandteil des FFH-Gebietes „Landgraben- und Dummeniederung“ als auch des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebietes. Wertgebende Vogelarten sind Kranich, Seeadler und Rotmilan. Das Gebiet hat eine Größe von 307 Hektar. Die als Wald genutzten Flächen befinden sich ausschließlich im Eigentum der niedersächsischen Landesforsten. Ein großer Teil des Waldes wird ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Das Blütlinger Holz ist bereits 1989 von der damaligen Bezirksregierung Lüneburg als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt worden. Die bestehende Verordnung muss den neuen Erfordernissen der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie angepasst werden.

Das „Jeetzelsystem mit Quellwäldern“ reicht von Dannenberg bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Es umfasst 19 Fließgewässer wie z. B. die Alte Jeetzel und Jeetzel als Hauptgewässer sowie Nebengewässer und 6 Quellwaldbereiche, wie z. B. das Reetzer Holz. Das 659 ha große Gebiet soll als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Wertgebende Arten und Lebensraumtypen in diesem FFH-Gebiet sind Fischarten wie u. a. das Bachneunauge und der Bitterling sowie Biber und Fischotter. Als Lebensraumtypen sind u. a. Auwälder mit Erle und Esche, Eichen-Hainbuchenwälder, mesophiles Grünland und feuchte Hochstaudenfluren zu nennen. Das Gebiet wurde in 2004 durch die niedersächsische Landesregierung als FFH-Gebiet nachgemeldet.

Erlenbruch im Blütlinger Holz: Im Blütlinger Holz bei Wustrow sind Kraniche, der Seeadler und der Rotmilan zuhause. Bereits seit 1989 steht es unter Naturschutz. Jetzt muss die bestehende Verordnung angepasst werden. Foto: Landkreis Lüchow-DannenbergNach der Erarbeitung eines ersten Entwurfes einer Schutzgebietsverordnung erfolgte deren Diskussion in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, den Gemeinden sowie den Unterhaltungs- und Naturschutzverbänden bzw. bei den Landesforstgebieten mit dem Forstamt Göhrde. Aufgrund dieser Abstimmung wurde der erste Entwurf der Verordnung überarbeitet.

Nach Absolvierung dieses Arbeitsschrittes, den die Untere Naturschutzbehörde zusätzlich zu dem vorgeschriebenen, gesetzlichen Verfahren durchführt, stimmte der Fachausschuss für Umwelt, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft der Einleitung des gesetzlichen Verfahrens zu. Dieses begann im Juli/August 2018 mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Umweltverbände. Deren Anregungen und Bedenken wurden, soweit sinnvoll und möglich, ebenfalls in die Verordnung integriert.

Nunmehr erfolgt der zentrale Schritt des Verordnungsverfahrens: die öffentliche Auslegung. Die Ergebnisse der Auslegung werden ab Mitte Oktober durch die Naturschutzbehörde geprüft. Dabei werden Abwägungsvorschläge erarbeitet, die den Kreisgremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Es ist geplant, alle abschließenden Verordnungsentwürfe dem Fachausschuss im November 2018 vorzustellen.

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