Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

30 Jahre Grenzöffnung – Kleines Bürgerfest in Bergen an der Dumme

Rund um die Pauluskirche in Bergen an der Dumme wird am Samstag, den 9. November 2019 von 14 bis etwa 20 Uhr das 30-jährige Jubiläum der Grenzöffnung gefeiert.

Grenzöffnung in Bergen an der Dumme- Foto: Norbert DistlerNach der Begrüßung durch die Salzwedeler Bürgermeisterin Sabine Blümel und die Bergener Bürgermeisterin Heidi Schulz in der Kirche gibt es ein Zeitzeugengespräch unter der Leitung von Frank Briddigkeit. Ab 15 Uhr singen Chöre von beiderseits der ehemaligen Grenze und berichten von ihrer Zusammenarbeit nach November 1989. Um 16 Uhr ist ein Film über die Grenzöffnung zu sehen. In der ehemaligen Sparkasse zeigen das Museum Wustrow und das Swinmark-Grenzlandmuseum Göhr eine kleine Ausstellung (Diorama und Fotos), diese steht Besuchern während der gesamten Veranstaltung offen. Um 17 Uhr gestaltet Propst Wichert-von Holten einen Gottesdienst. Ein weiteres Zeitzeugengespräch unter der Leitung von Henrik Thunecke steht um 18 Uhr auf dem Programm. Gegen 19.55 Uhr wird Pastor Andreas Wehen Schlussworte sprechen, dazu gibt es ein kurzes Posaunenspiel.

Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz: Es gibt unter anderem Kaffee, Kuchen und Soljanka der Landfrauen, Waffeln der Pfadfinder, außerdem Bratwurst, Nudelpfanne und Getränke. Im Außenbereich sind die "Trabifreunde Salzwedel" zu erleben.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha