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Corona: Gesundheitsamt ordnet Schließung gastronomischer Betriebe an

Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg hat heute auf der Grundlage einer Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums für den Landkreis Lüchow-Dannenberg durch eine weitere Allgemeinverfügung angeordnet, Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbiss-Betriebe und Mensen ab sofort für den Publikumsverkehr zu schließen.

Diese Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken nur noch im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Gleiches gilt für gastronomische Lieferdienste. Auch der Verzehr innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.   

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