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Corona: Soziale Kontakte sind weiter einzuschränken

Das enorme Tempo, mit dem sich das Coronavirus ausbreitet, gibt Anlass zur Sorge. "Es muss alles dafür getan werden, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern", heißt es in einer Allgemeinverfügung, die das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute (23. März 2020) verkündet hat.

Demnach sind Kontakte zu einzelnen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Bei Kontakten außerhalb der eigenen Wohnung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dieser Mindestabstand gilt beispielsweise auch für sportliche Aktivitäten unter freiem Himmel oder Gemeinschaftaktivitäten wie Picknicken oder Grillen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Einzelpersonen können sich weiterhin im Freien aufhalten. Auch die Begleitung durch eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person ist zulässig sowie Unternehmungen mit Angehörigen des eigenen Hausstands.

Der Weg zum Arbeitsplatz oder zur Notbetreuung in Kita oder Schule ist weiterhin möglich, ebenso Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an wichtigen Terminen oder Prüfungen oder individuell ausgeübter Sport.

Die vollständige Allgemeinverfügung steht hier zum Download zur Verfügung.

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