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Corona: Entschädigungen bei Dienstausfall möglich

Wer nicht arbeiten darf, weil er sich auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Quarantäne begeben musste, hat die Möglichkeit, für den Dienstausfall eine Entschädigung zu beantragen.

Auch Eltern, die ihre Kinder unter 12 Jahren selbst betreuen müssen, weil keine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ zur Verfügung steht, und die darum nicht arbeiten können, können eine Entschädigung beantragen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und die Anträge selbst stehen im Internet unter www.luechow-dannenberg.de/gesundheitsamt zur Verfügung (unter „Corona: Entschädigungen bei Dienstausfall nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz“).

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/coronavirus.

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