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Corona: Museen, Spielplätze und Kirchen dürfen öffnen – unter Auflagen

In kleinen Schritten soll in Niedersachsen in den kommenden Wochen der „neue Alltag mit Corona“ anlaufen. Dies hat das Land Niedersachsen mitgeteilt.  Bereits ab Mittwoch, den 6. Mai 2020 treten erste Lockerungen in Kraft: Museen, Spielplätze, und Kirchen dürfen wieder öffnen und auch Zweitwohnsitzler sind in Niedersachsen wieder willkommen.

Die wichtigsten Neuerungen:

Private Betreuung von Kindern

Bis zu fünf Kinder dürfen ab 6. Mai gemeinsam privat betreut werden – sofern sie aus nicht mehr als drei unterschiedlichen Haushalten kommen. Diese Betreuung muss den Behörden nicht gemeldet werden. Die betreuende Person muss allerdings dokumentieren, wann welche Kinder gemeinsam betreut wurden, und diese Dokumentation dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorlegen.

Spielplätze

Zum Toben unter freiem Himmel dürfen die öffentlichen Spielplätze wieder genutzt werden – allerdings nur von Kindern unter 12 Jahren und es muss eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein. Und auch hier gilt: der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, ist einzuhalten.

Zweitwohnungen

Gute Nachrichten für die Zweitwohnsitzler in Lüchow-Dannenberg: Einem langen Mai-Wochenende am Zweitwohnsitz steht nichts mehr im Wege. Das Verbot „kurzfristiger touristischer Aufenthalte“ in Zweitwohnungen wird aufgehoben.

Dauercamping

Seit Wochen gilt ein Beherbergungsverbot zu „touristischen Zwecken“. Hiervon ausgenommen sind ab 6. Mai die Dauercampingplätze.

Museen und Ausstellungen

Museen und Ausstellungen dürfen wieder öffnen. Die wichtigste Bedingung: der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person muss eingehalten werden. Die Betreiber müssen den Zutritt steuern, also beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl von Personen zeitgleich einlassen. Wie im Einzelhandel gilt auch für Museen die Regel, dass je anwesender Person 10 qm Fläche vorzusehen sind. Die Betreiber haben dafür zu sorgen, dass sich keine Warteschlangen bilden und müssen Hygienemaßnahmen ergreifen, die zur Eindämmung des Covid-19-Erregers beitragen können. Besucherinnen und Besucher haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

(Welche der 13 Lüchow-Dannenberger Museen wieder öffnen werden und wann, steht noch nicht fest. Bitte achten Sie hierfür auf die Tagespresse.)

Kirchen, Moschen und andere

Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind wieder möglich – bei Einhaltung des Mindestabstands und angemessenen Hygienemaßnahmen. Auf die gemeinsame Nutzung von Gegenständen wie Gesangbüchern, Weihwasserbecken und Ähnlichem muss allerdings verzichtet werden.

Untersagt: Festivals, Dorf- und Straßenfeste unabhängig von der Teilnehmerzahl

Die Durchführung und der Besuch von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden ist bis zum 31. August 2020 untersagt – diese Regelung gibt bereits seit einigen Wochen. Neu ist, dass diese Regelung unabhängig von der Teilnehmerzahl auf andere Großveranstaltungen wie Volks- und Schützenfeste, Festivals, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste ausgeweitet wird.

Prüfungen an außerschulischen Bildungseinrichtungen

Unter strengen Auflagen steht außerschulischen Bildungseinrichtungen offen, wieder Prüfungen inklusive der hierfür nötigen Prüfungsvorbereitungen durchzuführen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Abstandsregelungen – während des Aufenthalts in der Einrichtung, aber auch beim Betreten und Verlassen. Verpflichtend sind außerdem Hygienemaßnahmen, die zur Eindämmung des Coronavirus beitragen können, eine Erfassung der TeilnehmerInnen und Möglichkeiten zur Desinfektion.

„Diese und weitere geplante Lockerungen setzen voraus, dass strenge Hygienevorgaben und Mindestabstände eingehalten werden“, heißt es aus der Niedersächsischen Staatskanzlei. Insbesondere die Regel, dass im öffentlichen Raum maximal zwei Personen gemeinsam unterwegs sein dürfen, wird demnach noch bis mindestens Ende Mai bestehen bleiben. Das Gleiche wird voraussichtlich auch für das verpflichtende Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen beim Einkauf und in Bussen und Bahnen gelten. 

Die geänderte Landesverordnung zum 6. Mai 2020 steht auch auf der Website des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Verfügung unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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