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Verletztes Wildtier gefunden? – Tipps zum Umgang mit hilflosen und verletzten Tieren

Wer ein verletztes Wildtier findet, möchte in der Regel helfen. Worauf ist dabei zu achten? Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg rät, die Situation zunächst einmal für einige Zeit zu beobachten. Denn nur selten benötigen hilflos erscheinende Wildtiere tatsächlich Hilfe.

„Aus dem Nest gefallene Jungvögel beispielsweise werden meist noch von den Eltern versorgt“, erklärt die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde Dorothée Rößler. Oft reiche es aus, dass Jungtiere ungestört bleiben, oft heile eine leichte Verletzung auch von alleine aus. Erst wenn eindeutig eine Notsituation besteht, sollte man tätig werden. „Verlassene Jungvögel, die auch nach zwei bis drei Stunden nicht versorgt wurden und bei denen in der näheren Umgebung kein Nest zu entdecken ist, können in Obhut genommen werden.“

Verletzte Wildtiere, die in freier Wildbahn nicht überlebensfähig wären, können aufgenommen werden. Allerdings: „Die meisten Wildtiere erleiden in Gefangenschaft einen enormen Stress“, erklärt Dr. Birgit Mennerich-Bunge vom Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Eine dauerhafte Unterbringung in Gefangenschaft sei daher nicht in jedem Fall tierschutzgerecht. „Hier ist ein tierärztlicher Abwägungsprozess erforderlich“.

Hilflose Wildtiere können zudem an infektiösen Krankheiten leiden, warnt sie: Wildschweine an der Schweinepest, Fuchs, Marderhund, Waschbär oder Wolf an der Staupe und insbesondere Wasservögel an der Vogelgrippe. „Vorsicht ist besonders dann geboten, wenn die gefundenen Tiere keine erkennbaren Verletzungen zeigen, aber in Ihrem Bewusstsein gestört erscheinen und menschliche Nähe suchen.“

Bei jagdbaren Arten muss der zuständige Jagdpächter verständigt werden. Den Kontakt zum Jagdpächter vermittelt die Untere Jagdbehörde im Lüchower Kreishaus. Sogenannte invasive Arten wie Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria dürfen weder wieder freigesetzt noch als Haustier gehalten werden.

Bei streng geschützten Arten muss der Finder die Naturschutzbehörde informieren. Der Wolf beispielsweise fällt unter die Gefahrtierverordnung und darf nur von Personen in Obhut genommen werden, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen. „Wer einen hilflosen Wolf oder einen Wolfswelpen findet, hat grundsätzlich den Landkreis zu informieren“, erklärt Dr. Mennerich-Bunge.

Bei allen anderen Tieren kann die Aufnahme und Pflege des Tieres in eigener Verantwortung erfolgen. „Selbstverständlich steht die Untere Naturschutzbehörde dem Finder für etwaige Fragen zur Verfügung und vermittelt bei Bedarf eine Pflegestelle für das verletzte Tier“, sagt Rößler.

Der Finder eines Wildtieres sollte sich vor der Inobhutnahme der Verantwortung gegenüber dem Tier bewusst sein, betont Rößler. Es können Kosten entstehen oder es gibt besondere Auflagen für die Haltung dieser Tiere. „Häufig können aufgenommene Jungvögel und zum Teil auch verletzte Wildtiere nicht mehr in die Freiheit entlassen werden und benötigen Zeit ihres Lebens einen Platz in einer Betreuungsstation oder einem Wildpark“

Die Untere Naturschutzbehörde ist erreichbar unter Tel.: 05841 / 120-512 und per E-Mail an naturschutz@luechow-dannenberg.de

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