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Am Mittwoch: Annahme von Schadstoffen nur auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft

Die Annahme von Sonderabfällen am 12.08.2020 erfolgt wieder auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Altmarkstr. 9, 29439 Lüchow.
Durch den weiteren Sicherheitsbetrieb der Deponie Woltersdorf und den zusätzlichen Sperrmüllanlieferungen ist eine gleichzeitige Schadstoffannahme auf der Deponie zur Zeit leider nicht möglich.
Die Anfahrt zum Betriebshof (Altmarkstraße) kann nur über die Wendlandstraße erfolgen!
Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die aufgestellten Hinweisschilder, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten!

Privathaushalte, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Kommunen und  öffentliche Einrichtungen können am Mittwoch den 12.08.2020 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr diesmal wieder auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Sonderabfälle abgeben. Der nächste Termin für die stationäre Schadstoffentsorgung ist am Mittwoch, den 07.10.2020, geplant.

In der Woche vom 14. bis 19. September erfolgt wieder die mobile Schadstoffentsorgung an den bekannten Annahmestellen.

Eine Übersicht aller Termine finden Sie auf Seite 49 in der Abfallbroschüre, die zum Jahreswechsel von der Post verteilt wurde. Alle Termine zur stationären und zur mobilen Schadstoffannahme können aber auch auf http://www.luechow-dannenberg.de/abfallbroschüre  eingesehen werden.

Was bei der Entsorgung von Schadstoffen zu beachten ist

Privathaushalte Gewerbebetriebe, die Landwirtschaft oder öffentliche Einrichtungen können bis zu einer Menge von 20 kg Schadstoffe gebührenfrei abgeben. Bei Anlieferung größerer Mengen ist eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung zwingend (05841-95123) erforderlich.

Für die Entsorgung von Altöl hat  jeder Anlieferer ein Entgelt von 0,86 € je angefangenen Liter zu zahlen. Somit sollte angefallenes Altöl immer dort abgegeben werden, wo das Frischöl gekauft wurde. Der Kassenbon ist als Nachweis beim Kauf aufzuheben, um bei der späteren Abgabe den Kauf belegen zu können.

Bei der Entsorgung von Schadstoffen ist von allen Anlieferern folgendes zu beachten: Schadstoffe sind, wenn noch vorhanden, immer in Originalbehältern abzugeben und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Behälter mit den Schadstoffen dürfen max. 20 kg wiegen, dürfen die Größe  eines 20-Liter-Kanisters nicht überschreiten und müssen fest verschlossen sein. Die Schadstoffe sind immer durch eine Person  beim Fachpersonal des Entsorgungsunternehmens  abzugeben.

Folgende Schadstoffe können entsorgt werden: (Diese Aufzählung ist nicht vollständig) Farb- und Lackreste, Farbverdünner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Pilz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Quecksilberthermometer, Entwickler- und Fixierbäder, Batterien und Akkumulatoren, Säuren (z.B. Salzsäure, Schwefelsäure) und Laugen (z.B. Natronlauge), Lösemittel, lösemittelhaltige Klebstoffe und Dichtungsmassen, Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit schadstoffhaltigen Verunreinigungen wie z.B. leere Holzschutzmittelbehälter oder Spraydosen. (Bitte beachten Sie die Entsorgungshinweise auf den Verpackungen)  ölverschmutzte Abfälle, z.B. Putzlappen, Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Laborchemikalien, Ammoniaklösungen sowie Altöl werden nur angenommen, wenn eine Rückgabe beim Handel nicht möglich ist.

Eine beispielhafte Liste der  Sonderabfälle, die in der Altmarkstraße oder an den mobilen Annahmeplätzen angenommen werden, ist auf www.luechow-dannenberg.de/abfall  unter „Sonderabfälle“ zu finden.  Dort können  ebenfalls die Entsorgungspreise (über 20 kg) eingesehen werden. Auch die Abfallbroschüre 2020 enthält auf Seite 48 Informationen zu Sonderabfällen. Zudem helfen die Abfallberatung des Landkreises (Tel.-Nr. 05841/95123 oder abfallberatung@luechow-dannenberg.de.) und das  Deponiepersonal (Tel. Nr. 05841/70276 oder zentraldeponie@luechow-dannenberg.de ) bei Fragen gerne weiter.

 

 

 

 

 

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