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Hecken- und Baumschnitt: ab 1. Oktober möglich, in Schutzgebieten aber nur mit Erlaubnis

Zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen dürfen Bäume, die außerhalb eines Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, wie in jedem Jahr nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar des folgendes Jahres  beschnitten oder gefällt werden. Dasselbe gilt für Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze. Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten ist vorab zusätzlich eine Zulässigkeitserklärung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich, dies teilt die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung mit. In den Naturschutzgebieten sind die Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Für die Gemeinde Luckau gibt es zudem eine Baumschutzsatzung.

Eine Übersicht über alle Schutzgebiete bietet der interaktive Kartendienst „Online-Navigator“ des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/navigator (unter „Natur und Landschaft“).

Weitere Informationen zum Natur- und Landschaftsschutz gibt es im Internet unter www.luechow-dannenberg.de/umweltschutz.

Bei Fragen hilft die untere Naturschutzbehörde gerne weiter: Tel. 05841 / 120-510, E-Mail: naturschutz@luechow-dannenberg.de.

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