Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

Zuverlässig informiert bei Schulausfall

Es beginnt die Winterzeit. Bei extremen Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen, wie z.B. bei Heizungs- und Wasserschäden, kann es zu Schulausfällen kommen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg befindet sich ab November in der Rufbereitschaft und entscheidet bei extremen Witterungsbedingungen in der Regel bereits in den frühen Morgenstunden, ob der Unterricht stattfinden kann. Ordnet der Landkreis einen kreisweiten Schulausfall an, wird dies bis spätestens 6.00 Uhr morgens im Radio bekanntgegeben.

Auch die kostenlose Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP informiert zuverlässig über Schulausfälle. Weitere Infos gibt es unter www.biwapp.de/luechow-dannenberg.de.

Bitte beachten Sie:

Liegt keine Information des Landkreises vor, dass der Schulunterricht im Kreis ausfällt, findet er planmäßig statt. Generell stellen die Schulen während eines Unterrichtsausfalls die Betreuung der Schüler und Schülerinnen sicher, die nicht zu Hause bleiben können. Eine mögliche Betreuung kann nur unter Vorbehalt der jeweils gültigen Regelungen in der derzeit bestehen Corana-Situation erfolgen.

Einen landkreisweiten Schulausfall ordnet die Kreisverwaltung nur bei extremen Wetterlagen an. In der Regel kann die Schülerbeförderung bei winterlichem Wetter stattfinden. Hierfür sorgt neben der Straßenbauverwaltung der vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde organisierte Winterdienst. Auch die LSE GmbH, die im Auftrag des Landkreises die Schülerbeförderung leistet, trifft entsprechende Vorkehrungen für die Winterzeit.

 

 

 

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha