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Zweite Welle gemeinsam brechen: neue Regeln gelten ab Montag, 2. November 2020

Die Geschwindigkeit, mit der sich das Coronavirus ausbreitet, hat an erheblicher Dynamik zugelegt – auch in Lüchow-Dannenberg. Die Inzidenz-Ampel des Landes Niedersachsen steht für Lüchow-Dannenberg weiterhin auf „Rot“ (Stand: 01. November 2020, 9 Uhr, Quelle: NLGA). Mit 80,6 neuen Fällen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen haben wir es in Lüchow-Dannenberg unverändert mit einem „sehr starken bis eskalierenden Infektionsgeschehen“ zu tun. Bundesweit verdoppeln sich aktuell die Infektionszahlen alle sieben Tage, die Zahl der Erkrankten, die eine Intensivbehandlung benötigen, verdoppelt sich alle zehn Tage. Bei mehr als 75 Prozent der bestätigten Infektionen ist dabei inzwischen unklar, wie und wo die Personen sich angesteckt haben.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben darum in dieser Woche entschieden, einen gemeinsamen Kraftakt zu unternehmen, um die zweite Welle der Pandemie auszubremsen. Ab Montag, den 2. November 2020 tritt hierzu eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft, die unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Die wichtigsten Regelungen der neuen Corona-Verordnung:Plakat der Kampagne "Wir sind stärker" (Quelle: Nds. Staatskanzlei)

Kontakte reduzieren, Abstand halten

Die wichtigsten vier Grundsätze der neuen Corona-Verordnung stehen gleich in § 1.

  • Jeder hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Soweit möglich ist zu jeder anderen Person Abstand zu halten.
  • Kann der Abstand nicht eingehalten werden: Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen!
  • Private Reisen, dazu gehören tagestouristische Ausflüge genauso wie private Besuche, sollten vermieden werden.

Zusammentreffen zuhause und draußen

Egal ob im öffentlichen oder im privaten Raum: Es dürfen ab 2. November 2020 nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen. Diese dürfen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten stammen – es sei denn es handelt sich um enge Angehörige oder Kinder bis zu 12 Jahren.

Alltagsmaske aufsetzen – über Mund und Nase!

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen geschlossenen Räumen gilt unverändert. In „gelben“ Regionen mit einem starken Infektionsgeschehen (mehr als 35 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) gilt zudem weiterhin die dringende Empfehlung, Mund und Nase auch unter freiem Himmel zu bedecken, jedenfalls überall dort, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen. In „roten“ Regionen wie aktuell Lüchow-Dannenberg (mehr als 50 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) ist dies sogar Pflicht.

Neu ist ab 2. November, dass Visiere nicht mehr zulässig sind. Ausdrücklich schreibt die Verordnung vor, Mund und Nase durch geeignete textile oder textilähnliche Barrieren zu bedecken, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringern. Wörtlich heißt es in der Verordnung: „Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nur geeignet, wenn sie eng anliegt." Letzteres trifft auf Visiere nicht zu.

Des Weiteren ist ab dem 2. November neu, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts für Schulen der Sekundar-Stufe I und II verpflichtend sein wird. Dies gilt für den Zeitraum, in dem die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis die Grenze von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschreitet. Diese Regelung greift für den Landkreis Lüchow-Dannenberg derzeit, da eine 7-Tages-Inzidenz von 80,6 (Stand: 1. November 2020, 9 Uhr, Quelle: NLGA) besteht.

Veranstaltungen mit sitzenden Gästen: zur Unterhaltung nein, in Beruf und für Sitzungen ja, aber mit Auflagen

Veranstaltungen vor sitzendem Publikum, die der Unterhaltung dienen, sind ab Montag unzulässig. Veranstaltungen in beruflichen Zusammenhängen mit höchstens 50 Besucherinnen und Besucher oder Vorstandssitzungen von Vereinen beispielsweise sind möglich. Außerdem gilt: Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern man nicht sitzt.

Von der zahlenmäßigen Begrenzung sind Zusammenkünfte in Kirchen, Kapellen, Moscheen und Synagogen ausdrücklich ausgenommen. Es ist allerdings ein Hygienekonzept erforderlich.

Veranstaltungen mit stehenden Gästen: zur Unterhaltung nein, in anderen Fällen nur nach behördlicher Prüfung

Unterhaltungsveranstaltungen mit stehenden Zuschauern sind vorerst unzulässig. Andere stehende Veranstaltungen kann die zuständige Behörde nach eingehender Prüfung mit maximal 50 Besucherinnen und Besuchern zulassen.

Folgende Einrichtungen müssen ab 2. November geschlossen bleiben:

  • Restaurants und andere gastronomische Betriebe, Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken (Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Lieferdienste sind zulässig)
  • alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie etwa Theater, Opernhäuser, Kulturzentren, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks Zoos, Indoor-Spielplätze
  • Freizeit- und Amateursportanlagen, auch Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und Fitnessstudios
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetikstudios, Tattoostudios, Solarien und Massagepraxen touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten
  • Prostitutionsstätten jeder Art

Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, und Ergotherapie- und Logopädie sowie Fußpflege, bleiben weiterhin möglich.

Hotels, Pensionen, Vermieter von Ferienwohnungen oder Campingplätzen dürfen ihre Übernachtungsangebote nicht mehr für touristische, sondern nur noch für zwingend notwendige Zwecke, wie etwa Dienst- oder Geschäftsreisen, zur Verfügung stellen. Wer sein Hotelzimmer oder seine Ferienwohnung vor dem 2. November bezogen hat, darf bleiben. Eigene Ferienwohnungen oder Ferienhäuser dürfen selbst benutzt werden, dies gilt auch für Dauercamper.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – mit den bereits bekannten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Auch der Bildungsbereich bleibt von den neuen Kontaktbeschränkungen weitestgehend unberührt. Neben Kitas und Schulen können auch Hochschulen und sonstige Bildungsstätten der beruflichen Fort-, Aus- und Weiterbildung ihren Betrieb fortsetzen.

Häufig gestellte Fragen zum Alltag mit dem Coronavirus beantwortet das Land Niedersachsen unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.

Telefonische Auskünfte gibt es auch am Bürgertelefon des Landkreises: Aufgrund der ab Montag geltenden neuen Verordnung ist das Bürgertelefon am Montag, den 02. Nov. 2020, von 8 bis 16 Uhr unter 05841 / 120-222 erreichbar. Ansonsten gelten die gewohnten Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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