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Geflügelpest auf dem Vormarsch

Aktuell gibt es entlang der Nord- und Ostseeküste erneut Nachweise von hochansteckenden Geflügelpesterregern bei Wildvögeln. In Schleswig-Holstein wurden bereits viele hundert tote Tiere entdeckt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko weiterer Einträge des HPAI H5 Virus für Deutschland als hoch ein. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises hin. "Gehäufte Funde toter Wildvögel sollten uns sofort gemeldet werden", appelliert Amtstierärztin Frau Dr. Mennerich-Bunge.

In den kommenden Herbst- und Wintermonaten steigt laut FLI das Risiko einer Ausbreitung des Geflügelpesterregers. Ursächlich hierfür sind zum einen die sinkenden Temperaturen, bei denen sich das Virus stabilisiert, zum anderen sammeln sich im Herbst Wasservögel in hoher Zahl. Die Dichte der Zugvögel auf Rastplätzen begünstigt die Übertragung des Virus. Wie weit das HPAI H5 Virus tatsächlich fortgeschritten ist, kann nur anhand von Wildvogelfunden geschätzt werden.

Nachgewiesen wurde das Virus in Deutschland bisher auf Rügen, in Hamburg und in Schleswig-Holstein bei Wasser- und Greifvögeln. „Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist insbesondere im Nordosten entlang des Elbverlaufs ein beliebtes Wildvogelresservoir, hier rasten neben den regionalen Arten auch Zugvögel auf der Durchreise, die das Virus einschleppen und verbreiten können“, erklärt Frau Dr. Mennerich-Bunge. Aber auch alle anderen Regionen im Landkreis seien durch überfliegende Zugvögel, infiziertes heimisches Wassergeflügel sowie Aas fressende Greifvögel  gleichermaßen gefährdet.

Daher weist das Veterinäramt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auch in Geflügel-Kleinhaltungen hin. Alle wichtigen Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Merkblatt zusammengestellt. Abgerufen werden kann es unter www.luechow-dannenberg.de/merkblatt_geflügelhaltung.  

Hierzu gehört z.B., dass bei erhöhten Tierverlusten im Bestand eine veterinärmedizinische Untersuchung einzuleiten ist, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Weitere Maßnahmen sind u.a. die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu und sowie das Waschen der Hände und der Wechsel der Bekleidung vor Betreten des Stalls. Bisher ist das vorläufige Aufstallen des Geflügels eine Empfehlung, sollten jedoch infizierte Tiere im Landkreis gefunden werden, ist eine Aufstallpflicht denkbar. „Daher wird jedem Geflügelhalter geraten, sich bereits jetzt Gedanken zu der Unterbringung seiner Tiere im Seuchenfall zu machen und sich ggf. über Auflagen zu der Vermarktung von Produkten unter geänderten Haltungsbedingungen zu informieren“, erklärt Frau Dr. Mennerich-Bunge. Unter www.luechow-dannenberg.de/risikoampel_uni-vechta kann jeder Tierhalter individuell sein Risiko einer Einschleppung des Virus bestimmen lassen. Der Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit der Uni-Vechta hierzu eine Risikoampel eingerichtet.

Das Veterinäramt bittet, die Gefahr ernst zu nehmen und Vorsicht walten zu lassen. Die Einhaltung der hygienischen Schutzmaßnahmen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ebenso eine ordnungsgemäße Kadaverentsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Nur so kann die Gefahr des Eintrags von Geflügelpestviren in die Bestände und das Töten von Bestandstieren verhindert werden. 

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Das FLI machte deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.

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