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In 35 Stunden zur Kindertagespflegeperson – für Personen mit pädagogischer Vorbildung

Kindertagespflegepersonen – früher auch als „Tagesmütter“ und Tagesväter“ bezeichnet – betreuen Kinder in ihrem eigenen Haushalt. Im Flächenlandkreis Lüchow-Dannenberg kommt dieser Betreuungsform neben der Betreuung in Krippe oder Hort besondere Bedeutung zu. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg plant darum, im kommenden Jahr eine 35 Stunden umfassende „Kurzqualifikation“ zur Kindertagespflegeperson anzubieten. Gedacht ist sie für Menschen mit pädagogischer Vorbildung, beispielsweise für sozialpädagogische Fachkräfte oder sonstige Betreuungskräfte. Neben Präsenzunterricht soll die Qualifikation teils auch als Online-Angebot stattfinden. Der Seminarort und die genauen Seminarzeiten stehen noch nicht fest.

Auf dem Unterrichtsplan stehen beispielsweise die folgenden Fragen: Was genau macht eine Kindertagespflegeperson? Welche Anforderungen muss eine Kindertagespflegestelle erfüllen? Welche Bedürfnisse haben unter Dreijährige? Wie sieht der Förderauftrag für diese Altersgruppe aus? Welche Rolle spielen Beobachtung und Dokumentation? Wie kommuniziert man mit den Eltern? Welche rechtlichen und finanziellen Grundlagen sind zu beachten? Thematisiert werden außerdem die Selbstständigkeit, der Betreuungsvertrag sowie Fragen des Kinderschutzes.

Die Kursgebühr für das Qualifizierungsangebot beträgt 110 Euro je Person. 50 Prozent werden auf Antrag erstattet, sobald der erste Betreuungsvertrag mit Eltern geschlossen wurde.

Weitere Informationen gibt es im Familien-Service-Büro der Kreisverwaltung unter Tel. 05841 / 120-350. Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 2021 möglich.

Hintergrund

Die Kindertagespflege ist mit insgesamt 40 aktiven Kindertagespflegepersonen ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Sie bietet Eltern neben dem Besuch einer Krippe oder ergänzend zum Kindergarten eine weitere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder. Mit der Kindertagespflege können Betreuungsmöglichkeiten auch außerhalb der Zentren möglich gemacht werden.

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und in Bezug auf die qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Zudem bietet sie eine bezahlbare Kinderbetreuung mit öffentlicher Förderung, zahlreiche Betreuungsmöglichkeiten durch vielfältige Konzepte, Betreuungszeiten außerhalb der Kernzeiten der Kindertagesstätten oder nach individueller Absprache, eine feste Bezugsperson, „einen sicheren Hafen“ für Kinder und einen gleichbleibenden Ansprechpartner für Eltern. Durch die begrenzte Gruppengröße von maximal fünf Kindern können eine intensive Zuwendung und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse auf das jeweilige Tageskind abgestimmt werden.

Das Familien-Service-Büro des Landkreises Lüchow-Dannenberg unterstützt Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson.

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