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Maskenpflicht - Freier Himmel ist kein Ausschlusskriterium

Plakat der Kampagne "Wir sind stärker" - Quelle: Nds. StaatskanzleiHandy, Schlüssel, Portemonnaie - und natürlich der so genannte Mund-Nasen-Schutz! Mittlerweile ist er unser ständiger Begleiter geworden. Für die meisten Lüchow-DannenbergerInnen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung daher in öffentlichen geschlossenen Räumen selbstverständlich.

Doch auch außerhalb geschlossener Räume – unter freiem Himmel – gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung immer dann, wenn Menschen länger oder enger zusammenkommen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Aus gegebenen Anlass weist der Landkreis Lüchow-Dannenberg darauf hin, dass diese Verpflichtung nach der aktuellen Corona-Verordnung auch bereits vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich deren Parkplätze gilt.

Koordinator für die Amtshilfe des Gesundheitsamtes Sebastian Jessen und Landrat Jürgen Schulz appellieren dringend an die Bürgerinnen und Bürger des Kreises, sich an die geltenden Regeln zu halten und vor allem auf Abstand, Hygiene und das Tragen einer Alltagsmaske als „ständigen Begleiter“ zu achten.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

 

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