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Corona: Impfzentrum Uelzen – ein fester Termin und die Eintragung in die Warteliste MUSS verbindlich bleiben auch für Lüchow-Dannenberger

Seit Anfang der Woche ist das Impfzentrum Uelzen in den Echtbetrieb gestartet. Auch die ersten impfwilligen Bürgerinnen und Bürger aus Lüchow-Dannenberg haben ihren zugeteilten Impftermin erfolgreich wahrgenommen. Da für den Impfstoff derzeit noch eine begrenzte Verfügbarkeit besteht und die Nachfrage nach Terminen derzeit das Angebot übersteigt, konnten sich bereits viele Bürgerinnen und Bürger auf eine sogenannte Warteliste für einen Impftermin setzen lassen. Diese Warteliste wird nun nach und nach im Impfzentrum Uelzen abgearbeitet.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen festen Termin oder eine Eintragung auf der Warteliste vorgenommen haben, diesen unbedingt beibehalten müssen. Der Versuch einer Stornierung eines festen Termins oder einer Eintragung auf der Warteliste könnte schwerwiegende Folgen haben.

Landrat Jürgen Schulz appelliert: „Eine Stornierung von bereits vergebenen oder fest eigeplanten Impfterminen führt möglicherweise zu einem Verfall des für diese Termine vorgehaltenen Impfstoffes. Der Impfstoff gegen das Corona-Virus sei nach wie vor ein knappes Gut und ein möglicher Verfall von nicht genutztem Impfstoff aufgrund abgesagter Termine birgt einen großen Nachteil für die Bevölkerung des gesamten Landkreises.“ Nicht genutzte Dosen fehlen möglicherweise an anderen Stellen – beispielweise für die geplanten dezentralen Impfungen hier im Kreisgebiet, erklärt Christian Schlenker Leiter des Krisenstabs. Denn jeder Landkreis habe anhand der Einwohnerzahlen nur ein gewisses Kontingent an Impfdosen zur Verfügung.   

Auch Bürgerinnen und Bürger die sich auf der Warteliste registriert haben, müssen ihren Wartelistenplatz beibehalten, erklärt Christian Schlenker. Die Impflogistik und die postalische Übermittlung eines Impftermins laufen parallel. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger unter Umständen den Brief mit ihrem festen Termin noch gar nicht erhalten haben, deren Impfdosis aber logistisch bereits fest für den Termin im Impfzentrum Uelzen eingeplant ist. Eine Stornierung aus der Wartelistenkartei hat somit die gleiche Folge wie die Stornierung eines Impftermins.  

 

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